1. Der Titel des Bebauungsplans DR 49 „Einkaufszentrum Ehrlicherstraße“ wird geändert in DR 49 „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße“.
2. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zur frühzeitigen Behördenbeteiligung“ zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans DR 49 und der örtlichen Bauvorschrift DR 49 „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße“ sowie die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie(PlanSiG),öffentlich ausgelegt.
15.06.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Titel des Bebauungsplans DR 49 „Einkaufszentrum Ehrlicherstraße" wird geändert in DR 49 „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße".
2. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zur frühzeitigen Behördenbeteiligung" zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans DR 49 und der örtlichen Bauvorschrift DR 49 „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße" sowie die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG), öffentlich ausgelegt.