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Auszug - Bebauungsplan DR 49 und örtliche Bauvorschrift DR 49 "Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße"; hier: Auslegungsbeschlüsse   

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
22/196 Bebauungsplan DR 49 und örtliche Bauvorschrift DR 49 "Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße"; hier: Auslegungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër referierte die Vorlage und zeigte die in der elektronischen Anlage zu findende Präsentation.

 

Frau Dittrich fragte:

 

1.) ob die zu fällenden Bäume erhalten bzw. nachgepflanzt würden.

2.) weshalb keine Fahrstunden durch den Radverkehr miteinkalkuliert worden seien.

3.) Weshalb keine PV-Anlagen angedacht seien.

 

Frau Brouër antwortete:

 

1.) dass eine Kompensation bedacht worden sei, die Stellen der Nachpflanzungen seien allerdings noch in der finalen Planung.

2.) dass die Prognose der hinzukommenden Fahrtstunden vor allem wichtig für den Lärmschutz und Knotenpunkte sei, was den Radverkehr nicht unmittelbar miteinbeziehe. Daher ist es keine notwendige Vorgabe, wie bei den PKWs.

3.) dass eine Dachbegrünung angedacht sei, wodurch eine Kombination mit einer PV-Anlage erschwert würde. Die Planungen diesbzgl. seien jedoch noch nicht final abgeschlossen.

 

Frau Dittrich ergänzte zu Frage Nr. 2), dass sie lediglich vermeiden möchte, dass die Radfahrenden nicht bedacht würden. Sie bat daher u.a. darum genügend Stellplätze für Fahrräder einzukalkulieren, welche zentral zur Verfügung stünden.

 

Herr Eggers fragte, ob die 2.000 Fahrtstunden hinzukommen würden oder es sich um die Gesamtzahl handle.

 

Frau Brouër antwortete, dass die 2.000 Fahrtstunden hinzukommen würden, wobei diese sehr hoch angesetzt seien.

 


Beschluss:

 

1. Der Titel des Bebauungsplans DR 49 „Einkaufszentrum Ehrlicherstraße" wird geändert in DR 49 „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße".

 

2. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zur frühzeitigen Behördenbeteiligung" zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplans DR 49 und der örtlichen Bauvorschrift DR 49 „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße" sowie die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG), öffentlich ausgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2022_06_15_StUM_Ehrlicherstraße (1455 KB)      
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