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Sachverhalt:
Im Zentrum des Ortsteils Drispenstedt soll an der Ehrlicherstraße zwischen der Jordanstraße und der Hermann-Seeland-Straße eine nachhaltige und flächenschonende Verdichtung erfolgen, welche durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und die Errichtung von mehrgeschossigen Wohn-, Geschäfts- und Praxisgebäuden gleichzeitig eine Aufwertung des Stadtteils darstellt. Die künftig zulässigen Nutzungen gehen weit über ein reines Einkaufszentrum hinaus, was die Änderung des Bebauungsplantitels von „Einkaufszentrum Ehrlicherstraße“ in „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße“ erforderlich macht.
Die Ortsmitte von Drispenstedt ist im Einzelhandelskonzept als Nahversorgungszentrum dargestellt. Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplans ist eine ergänzende Auswirkungsanalyse zur Neustrukturierung des Nahversorgungszentrums erstellt worden, deren Ergebnisse ebenso wie eine Verkehrsuntersuchung und ein Schallgutachten in die Planung eingeflossen sind. Des Weiteren wurde von einem Landschaftsplanungsbüro eine mögliche Freiraumgestaltung und ein Ersatz für entfallende Bäume erarbeitet, die ebenso im Rahmen der Planung berücksichtigt wurden.
Bislang handelt es sich bei dem Plangebiet um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB), der bereits weitgehend bebaut sowie versiegelt ist. Im Vergleich zur Zulässigkeit nach § 34 BauGB werden durch den Bebauungsplan keine zusätzlichen Versiegelungen ermöglicht. Auch kann eine Beeinträchtigung von Schutzgütern hier ausgeschlossen werden. Um die genannten Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Stadtteilzentrum festgesetzt, das der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel und ergänzend dem Wohnen dient.
Von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, von der Angabe der umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen und § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Auch wenn es sich um ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB handelt, wurde der Öffentlichkeit vom 09.12.2021 bis 22.12.2021 die Möglichkeit gegeben, Einsicht in die Planung zu nehmen. Dabei sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 08.12.2021 bis 10.01.2022 beteiligt. Seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden die – in dem anliegenden Beschlussvorschlag zur Abwägung behandelten – Stellungnahmen abgegeben.
Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB dazu beteiligt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Titel des Bebauungsplans DR 49 „Einkaufszentrum Ehrlicherstraße“ wird geändert in DR 49 „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße“.
2. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zur frühzeitigen Behördenbeteiligung“ zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans DR 49 und der örtlichen Bauvorschrift DR 49 „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße“ sowie die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG), öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Bebauungsplan DR 49 und örtliche Bauvorschrift DR 49 „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße“
- Begründung zum Bebauungsplan DR49 und zur örtlichen Bauvorschrift DR 49 „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße“
- Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung
- Verkehrsgutachten
- Vorentwurf Erschließungsplanung
- Schallgutachten
- Störfallbetrieb
- Baumbestand und Bilanzierung
- Kampfmittel
- Bebauungsentwurf
- Abwägung zur frühzeitige Behördenbeteiligung
- Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplan DR 49 und örtliche Bauvorschrift DR 49 „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße“ (1407 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung zum Bebauungsplan DR49 und zur örtlichen Bauvorschrift DR 49 „Stadtteilzentrum Ehrlicherstraße“ (2044 KB) | ||||
3 | öffentlich | Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung (5297 KB) | ||||
4 | öffentlich | Verkehrsgutachten (3566 KB) | ||||
5 | öffentlich | Vorentwurf Erschließungsplanung (7987 KB) | ||||
6 | öffentlich | Schallgutachten (6820 KB) | ||||
7 | öffentlich | Störfallbetrieb (1737 KB) | ||||
8 | öffentlich | Baumbestand und Bilanzierung (146 KB) | ||||
9 | öffentlich | Kampfmittel (738 KB) | ||||
10 | öffentlich | Bebauungsentwurf (9404 KB) | ||||
11 | öffentlich | Abwägung zur frühzeitige Behördenbeteiligung (221 KB) | ||||
12 | öffentlich | Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung (11246 KB) |