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Sachverhalt:
Die Wahl des Vorsitzenden und der Fachmitglieder des Umlegungsausschusses erfolgt nach §§ 4 und 5 der Nds. Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO BauGB) in der Fassung vom 24. Mai 2005 – zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15.07.2020 – durch den Rat der Gemeinde durch Einzelwahl für die Dauer von fünf Jahren. Die Wiederwahl ist zulässig.
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 19.12.2016
1.) Vorsitzender des Umlegungsausschusses:
Richter Norbert Müller
2.) Fachmitglied für die Fachrichtung „Vermessung“:
ÖbVl Dipl.-Ing. Marco Jankowski
3.) Fachmitglied für die Fachrichtung „Grundstückswertermittlung“:
Dr. Thorsten Hoberg
4.) Fachmitglied für die Fachrichtung „Hochbau, Städtebau oder Bauingenieurwesen“:
Dipl.-Ing. Karl Busch
5.) Stellvertretender Vorsitzender:
Rechtsanwalt und Notar Gerhard Böttcher
6.) Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Grundstückswertermittlung“:
Dipl.-Ing. Roland Schubert
7.) Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Vermessung“:
ÖbVl Dipl.-Ing. Andreas Mentz
8.) Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Hochbau, Städtebau oder Bauingenieurwesen“:
Dipl.-Ing. Eckhard Speer
in den Umlegungsausschuss gewählt. Die Amtszeit endete am 18.12.2021.
Die bisherigen Mitglieder konnten – bis auf die Herren Speer und Hoberg – für eine Wiederwahl gewonnen werden. Die vorgenannten Herren haben aus beruflichen Gründen auf eine Wiederwahl verzichtet.
Als Nachfolger für Herrn Hoberg konnte als Fachmitglied für die Fachrichtung „Grundstückswertermittlung“ Herr Vermessungsoberrat (VOR) Eiko Münstedt (Dezernatsleiter des Katasteramtes Hildesheim) gewonnen werden.
Für die Position des „Stellvertretenden Fachmitglieds für die Fachrichtung „Hochbau, Städtebau oder Bauingenieurwesen“ konnte bisher noch niemand mit der vorgeschriebenen Qualifikation (Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung "Hochbau" oder "Städtebau" oder einer der Fachrichtungen "Bauingenieurwesen") gefunden werden.
Die vorgeschlagenen Herren haben schriftlich ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt und erfüllen die fachlichen und formellen Voraussetzungen gemäß DVO-BauGB.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 5 der Nds. Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) in der Fassung vom 24. Mai 2005, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15.07.2020, wählt der Rat der Stadt Hildesheim folgende Mitglieder für fünf Jahre in den Umlegungsausschuss der Stadt Hildesheim:
1.) Vorsitzender des Umlegungsausschusses:
Richter Norbert Müller
2.) Fachmitglied für die Fachrichtung „Vermessung“:
ÖbVl Dipl.-Ing. Marco Jankowski
3.) Fachmitglied für die Fachrichtung „Grundstückswertermittlung“:
VOR Eiko Münstedt
4.) Fachmitglied für die Fachrichtung „Hochbau, Städtebau oder Bauingenieurwesen“:
Dipl.-Ing. Karl Busch
5.) Stellvertretender Vorsitzender:
Rechtsanwalt und Notar Gerhard Böttcher
6.) Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Grundstückswertermittlung“:
Dipl.-Ing. Roland Schubert
7.) Stellvertretendes Fachmitglied für die Fachrichtung „Vermessung“:
ÖbVl Dipl.-Ing. Andreas Mentz
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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