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Vorlage - 22/150  

Betreff: Tempo 30 Zonen in Himmelsthür
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Didszun, Thomas
Federführend:66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ortsrat Himmelsthür Anhörung
18.05.2022 
Sitzung des Ortsrates Himmelsthür zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
15.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.06.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Plan über die gekennzeichnete Zone  
Folgekostenabschätzung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

 In den im anliegenden Plan gekennzeichneten Zonen der Hildesheimer Straßen Im Krugfeld, Jahnstraße, Winkelstraße und An der Beeke gilt derzeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Straßen wurden aufgrund des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 1991 und der dort fahrenden Buslinien, nicht in die Tempo 30 Zone aufgenommen.

 

Die Rechtsgrundlage für eine Tempo 30 Zone findet sich in § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO):

 

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften […] Tempo 30-Zonen […] an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten.

 

Da alle rechtlichen Voraussetzungen auf den genannten Straßen erfüllt sind, bestehen seitens der Verwaltung grundsätzlich keine Bedenken gegen die Einrichtung der Tempo 30 Zone.

 

Nach Mitteilung des Stadtverkehrs Hildesheim werden die Straßen durch die Buslinien kaum befahren und aufgrund der Fahrbahnbreite und des Bahnübergangs auch nicht schneller als 30 km/h. Der Bus fährt dort nur maximal zweimal am Tag. Die Buslinie 14, die hier fährt, hat zwischen den Haltestellen Bockfeld und Pauluskirche keinen Halt.

 

Auch Sicht des Stadtverkehrs Hildesheim könnte eine Tempo 30 Zone eingerichtet werden.

 

Die Einrichtung einer Tempo 30 Zone hätte zur Folge, dass sämtliche vorhandene Fahrbahnmarkierungen entfernt werden müssen, da diese nicht mehr zulässig sind.

 

Ferner müssten sämtliche Vorfahrtsschilder entfernt werden, da hier rechts vor links gilt. Entsprechende Hinweisschilder „Vorfahrt geändert“ würden für einen Übergangszeitraum von maximal 6 Monaten aufgestellt.

 

Radfahrende werden hier weiterhin auf der Fahrbahn fahren, da eine Benutzung der Gehwege auch weiterhin nicht vorgesehen ist.  

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die in dem anliegenden Plan gekennzeichneten Zonen der Hildesheimer Straßen Im Krugfeld, Jahnstraße, Winkelstraße und An der Beeke werden in die angrenzende Tempo 30 Zone integriert.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Plan über die gekennzeichneten Zone

- Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Plan über die gekennzeichnete Zone (3897 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Folgekostenabschätzung (411 KB)      
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