Die Stellungnahmen des SVHI und der Unteren Abfallbehörde sowie die Änderungsvorschläge des Ortsrates Sorsum werden entsprechend der Stellungnahmen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Der Entwurf des Bebauungsplans SO237 „Nordfeld“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt.
08.06.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stellungnahmen des SVHI und der Unteren Abfallbehörde sowie die Änderungsvorschläge des Ortsrates Sorsum werden entsprechend der Stellungnahmen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Der Entwurf des Bebauungsplans SO 237 „Nordfeld" und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.