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Auszug - Änderungsantrag der Gruppe SPD, Bündnis90/Die Grünen und Ratsherr Böhnhold zur Vorlage 15/355 B-Plan HW 79 "Albert-Schweitzer-Ring"  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 15.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
16/177 Änderungsantrag der Gruppe SPD, Bündnis90/Die Grünen und Ratsherr Böhnhold zur Vorlage 15/355
B-Plan HW 79 "Albert-Schweitzer-Ring"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, Grüne, Ratsherr Bönhold
Verfasser:Schaper, Jörg
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaper, Jörg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beratung über den Änderungsantrag erfolgte auf Grundlage von TOP 15, Vorlage 15/355. Frau Brouër erläuterte die Vorlage mithilfe der elektronisch beigefügten Präsentation.

 

Herr Hansen trug den Antrag der Mehrheitsgruppe vor und begründete ihn.

 

Herr Dr. Justus erkundigte sich nach der zur Verfügung stehenden Quadratmeterzahl, den durch die Stadt zu erzielenden Grundstückspreis und die vorgesehene Bauhöhe.

 

Herr Nitschke erinnerte an das Votum des Ortsrats Moritzberg/Bockfeld gegen den Verkauf des Grundstücks und verwies auf andere in der Ortschaft bereits stillgelegte Spielplatz-Flächen.

 

Herr Räbiger hob hervor, dass der Verkauf nicht nur dem Erlös des Verkaufspreises dienen, sondern besonders auch der Schaffung von Wohnraum nach dem stadtplanerischen Prinzip "Innen-Entwicklung vor Außen-Entwicklung" dienen solle. Da sich die Fläche jedoch als für das Quartier wichtig erwiesen hätte, sei es zu dem Kompromissvorschlag gekommen. Die Höhe der Bebauung solle dadurch geregelt werden, dass die gleichen Festlegungen wie im übrigen Bebauungsplan gelten sollten.

 

Herr Dr. Kumme schätzte den möglichen Verkaufspreis für das Grundstück und wies besonders auf die Bereitschaft und den Einsatz der Anliegerinnen und Anlieger zur Pflege der Grünfläche sowie die Möglichkeit einer Pflegevereinbarung dafür hin. Auf diesem Weg könne zusätzlich eine Kostenersparnis erzielt werden.

 

Herr Nitschke bat darum, zu einer neuen Vorlage unter Berücksichtigung des Änderungsantrags noch einmal den Ortsrat anzuhören.

 

Herr Dr. Justus trug vor, dass ihm die Grundstückspreise wohl bekannt seien. Vielmehr interessiere ihn, für wie viele Menschen an dieser Stelle Wohnraum geschaffen werden solle.

 

Frau Brouër gab zu bedenken, dass die Frage von Einnahmen vor dem Hintergrund des Zukunftsvertrages auch eine Rolle spielen würde. Die Frage eines Pflegevertrages für die Grünfläche solle angegangen werden. Die Aufteilung des Grundstücks solle geprüft und die Erhaltung des Baumbestandes dabei in die Überlegung einbezogen werden.

 

Herr Hansen erinnerte zusammenfassend u.a. an den Beschluss, nicht ausgebaute Spielplatzflächen zu verkaufen. Städte sollten nicht unbegrenzt nach außen wachsen.

 

Herr Eggers unterstützte den Vorschlag von Herrn Nitschke, noch einmal den Ortsrat zu dem Kompromissvorschlag anzuhören. Nach einiger Diskussion wurde dies für die kommende Beratungsfolge im August so beschlossen.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung des folgenden Beschlussvorschlages eine neue Beratungsvorlage zu erstellen, zu der zunächst wiederum der Ortsrat Moritzberg/Bockfeld anzuhören ist:

 

"Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans HW 79 „Albert-Schweitzer-Ring" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen mit der Maßgabe, folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

1.Ein Minimum von 600 qm bleibt als Grünfläche erhalten und dient weiterhin als Quartiersplatz.

2.Die restliche Fläche der Grünfläche wird Wohnbaufläche mit den gleichen Festlegungen wie im übrigen Bebauungsplan Albert-Schweitzer-Ring.

3.Die Aufteilung der Fläche erfolgt durch die Verwaltung derart, dass sowohl den Ansprüchen auf eine geeignete Quartiersfläche als auch den Ansprüchen auf geeignete Baugrundstücke Rechnung getragen wird.

4.Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Regularien darauf zu achten, dass die zu errichtenden Gebäude sich in die direkte Umgebung im B-Plangebiet einpassen.

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen."

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation Am Albert-Schweitzer-Ring (568 KB)      
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