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Vorlage - 16/177  

Betreff: Änderungsantrag der Gruppe SPD, Bündnis90/Die Grünen und Ratsherr Böhnhold zur Vorlage 15/355
B-Plan HW 79 "Albert-Schweitzer-Ring"
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, Grüne, Ratsherr Bönhold
Verfasser:Schaper, Jörg
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaper, Jörg
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
08.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr geändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

 In der Vorlage werden die Interessen der Stadt bezüglich Wohnraumentwicklung und innerstädtischer Entwicklung überzeugend dargelegt. Gleichzeitig gilt es aber auch die Interessen der Bürger des Quartiers zu berücksichtigen.

 

Deshalb sind bei der Überplanung der im B-Plan ausgewiesenen Grünfläche die folgenden Grundsätze umzusetzen und werden der Beschlussvorlage ergänzend hinzugefügt:

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans HW 79 „Albert-Schweitzer-Ring“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen mit der Maßgabe, folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

  1. Ein Minimum von 600 qm bleibt als Grünfläche erhalten und dient weiterhin als Quartiersplatz.
  2. Die restliche Fläche der Grünfläche wird Wohnbaufläche mit den gleichen Festlegungen wie im übrigen Bebauungsplan Albert-Schweitzer-Ring.
  3. Die Aufteilung der Fläche erfolgt durch die Verwaltung derart, dass sowohl den Ansprüchen auf eine geeignete Quartiersfläche als auch den Ansprüchen auf geeignete Baugrundstücke Rechnung getragen wird.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Regularien darauf zu achten, dass die zu errichtenden Gebäude sich in die direkte Umgebung im B-Plangebiet einpassen.

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

 

 


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