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Sachverhalt:
In der Vorlage werden die Interessen der Stadt bezüglich Wohnraumentwicklung und innerstädtischer Entwicklung überzeugend dargelegt. Gleichzeitig gilt es aber auch die Interessen der Bürger des Quartiers zu berücksichtigen.
Deshalb sind bei der Überplanung der im B-Plan ausgewiesenen Grünfläche die folgenden Grundsätze umzusetzen und werden der Beschlussvorlage ergänzend hinzugefügt:
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans HW 79 „Albert-Schweitzer-Ring“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen mit der Maßgabe, folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Anlag