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Vorlage - 16/156  

Betreff: Bebauungsplan SO 237 "Nordfeld"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
08.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplanentwurf  
Bebauungsentwurf  
Entwurfsbegründung mit Umweltbericht  
Grünordnerischer Fachbeitrag  
Versickerungsgutachten  
Schallgutachten  
Änderungsantrag OR Sorsum  
Stellungnahme SVHI  
Stellungnahmen der UNB, UBB und UIB  

Sachverhalt:

 

Die Immobiliengesellschaft Hildesheim mbH & Co. KG hat sich Anfang diesen Jahres bereit erklärt, die Entwicklung des Baugebiets Nordfeld zu übernehmen. Dazu wird mit der Stadt ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem sich die Firma verpflichtet, alle Planungs- und Baukosten zu übernehmen und die Erschließungsanlagen nach deren endgültiger Fertigstellung kostenlos an die Stadt Hildesheim zu übertragen sowie den notwendigen Ausgleich für naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Eingriffe zu übernehmen.

 

I.

 

Eine Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hatte bereits vom 11.03.2013 bis 09.04.2013 stattgefunden. In diesem Rahmen abgegebene Stellungnahmen der Bürger bezogen sich ausschließlich auf den seinerzeit noch geplanten Lebensmitteleinzelhandels­betrieb und sind damit inzwischen gegenstandslos, da die Ansiedlung eines solchen Betriebs nicht mehr Gegenstand der Planung ist.

 

II.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 06.03.2013 bis zum 11.04.2013 durchgeführt. Dazu wurden folgende abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben:

 

1.Der Stadtverkehr Hildesheim (SVHI) regt an, die Haltestellensituation im Bereich des Bebauungsplans neu zu überdenken.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Durch die Herstellung der Erschließungsanlagen für die geplanten 33 Baugrundstücke werden die Bereiche der Bushaltestellen baulich nicht berührt. Der Erschließungsträger hat daher keine Veranlassung, Änderungen der Haltestellensituation zu finanzieren. Für die Stadt selbst wären Investitionen in dieser Angelegenheit freiwillige Aufgaben, die auf­grund des Zukunftsvertrags derzeit nicht finanziert werden können.


2.Die Untere Bodenschutzbehörde regt an, einen Standplatz für Wertstoffcontainer vorzusehen und festzusetzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die derzeit geplanten 33 Baugrundstücke lösen noch nicht den Bedarf nach einem Containerstandplatz aus. Im Rahmen der Erschließung der übrigen Bauflächen im Nordfeld soll erneut über das Thema nachgedacht werden. Hierzu hat der Erschließungsträger auch bereits seine Bereitschaft bekundet.

 

III.

 

Mit Schreiben vom 10.10.2014 hat der Ortsrat Sorsum einen Änderungsantrag zum Bebau­ungsplan Nordfeld gestellt. Darin wird um folgende Änderungen gebeten:

 

1.An der der Straße Am Nordfeld zugewandten Seite der Grundstücke solle eine Misch­bepflanzung aus Laub- und Nadelgehölzen angepflanzt und erhalten werden, da es auch in unseren Breiten heimische Nadelgehölze, wie z. B. Eiben, gibt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Dem Wunsch des Ortsrates wurde dahingehend entsprochen, dass Eiben mit in die textliche Festsetzung aufgenommen wurden. Aus ökologischen Gründen erfolgt dabei aber eine Einschränkung auf heimische Laubsträucher und bis zu höchstens 30 % Eiben, da andere Nadelgehölze und exotische Gehölze in der Regel einen geringeren Nutzen für die heimische Tierwelt haben.

 

2. Die textliche Festsetzung zur Anordnung von Terrassen und Wintergärten solle gestrichen werden. Ebenso sei die Festsetzung zu Lüftungssystemen zu streichen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Beide Festsetzungen resultieren aus dem schalltechnischen Gutachten zum Bebauung­splan und beruhen auf dem Vorsorgegedanken des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB, nach dem bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Anforderungen an gesunde Wohnver­hältnisse zu berücksichtigen sind. Auf die Festsetzungen kann daher nicht verzichtet werden.

3.Ergänzend: heimische Laubsträucher und Nadelgehölze als Mischbepflanzung anzupflan­zen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bezieht sich auf die aktuelle textliche Festsetzung Ziffer 7. Siehe dazu Stellungnahme zu Pkt. 1.

 

4.Die Traufhöhe von 4 m solle in der ersten nördlichen Baureihe gelten. Ab der zweiten Baureihe solle sie auf 5,5 m erhöht werden und ab der dritten Reihe sollen auch Bauten mit Flachdächern mit maximaler Höhe von 6 m inkl. Attika erlaubt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In Abstimmung mit der Gesellschaft, die das Baugebiet entwickelt, wurden drei Bereiche für drei verschiedene Haustypen festgelegt. In einem Bereich werden die für freistehende eingeschossige Einfamilienhäuser in Hildesheim allgemein üblichen Maße festgesetzt. In einem anderen Bereich werden besonders steil geneigte Dächer zugelassen, um eine effektive Nutzung von Wärme aus Sonnenenergie zu ermöglichen. Und im dritten Bereich werden Gebäude mit zwei Vollgeschossen und sehr flachgeneigten Dächern angeordnet, da es zu dieser Hausform in Sorsum bereits konkrete Nachfragen gegeben hat und z.B. am Schildweg auch solche Gebäude schon zu finden sind. Weitere Erläuterungen können hierzu den Punkten 3.10.1 bis 3.10.4 der Bebauungsplanbegründung entnommen werden.

 

5. Als Material der Dachoberfläche sollen farblich ortsübliche Ton- und Betondachsteine zugelassen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Örtliche Bauvorschriften müssen eindeutig und bestimmt sein. Die Formulierung „farblich ortsüblich“ ist rechtlich zu unbestimmt. Es wird daher vorgeschlagen, als Material der Dachoberfläche naturrote, braune und anthrazitfarbene nicht glänzende Tondachpfannen oder dieser Farbe und Form entsprechende andere Materialien zuzulassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen des SVHI und der Unteren Abfallbehörde sowie die Änderungsvor­schläge des Ortsrates Sorsum werden entsprechend der Stellungnahmen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans SO 237 „Nordfeld“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Bebauungsplanentwurf

- Bebauungsentwurf

- Entwurfsbegründung mit Umweltbericht

- Grünordnerischer Fachbeitrag

- Versickerungsgutachten

- Schallgutachten

- Änderungsantrag des Ortsrates Sorsum

- Stellungnahme des SVHI

- Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Bodenschutzbehörde sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplanentwurf (632 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bebauungsentwurf (543 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Entwurfsbegründung mit Umweltbericht (214 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Grünordnerischer Fachbeitrag (1057 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Versickerungsgutachten (2681 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Schallgutachten (1156 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Änderungsantrag OR Sorsum (596 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Stellungnahme SVHI (1319 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Stellungnahmen der UNB, UBB und UIB (2745 KB)      
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