Stadt Hildesheim

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Vorlage - 16/128  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan HO 111 "Frankenstraße West"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Anhörung
23.05.2016 
Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld geändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
08.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr geändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich  
Antrag gemäß § 12 BauGB  
Lageplan und Ansichten  

Sachverhalt:

 

Am östlichen Rand der Innenstadt, östlich der Bahnstrecke nach Derneburg, befinden sich an der Frankenstraße zwei großflächige Nahversorgungs-Märkte. Die bisherige Bebauung und Nutzung wird durch den Bebauungsplan HO 313 „Frankenstraße“ geregelt, der hier Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel festsetzt. Für den Lidl-Markt besteht nun das Interesse, die Verkaufsfläche (von rd. 1.080 m² auf rd. 1.400m²) zu erweitern. Hierzu soll der bestehende Markt abgebrochen und an selber Stelle ein neuer, größerer Markt errichtet werden. Um eine Vergrößerung der Verkaufsfläche umsetzen zu können, bedarf es einer Änderung des Planungsrechts.

 

Ein erster Vorhaben- und Erschließungskonzept-Entwurf wurde vorgelegt. Mit Schreiben vom 20.04.2016 hat Lidl die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhaben­bezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt. In der Aktualisierung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Hildesheim von Dezember 2015 ist das Nahversorgungszentrum an der Frankenstraße in Verbindung mit möglichem ergänzendem Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz im Rahmen der Entwicklungen im Bereich der ehemaligen Mackensen-Kaserne bereits als zentraler Versorgungsbereich dargestellt.

 

Es ist daher nun geboten, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beschließen, um das Bauleitplanverfahren beginnen zu können. Zu dem Vorhaben- und Er­schließungsplan ist ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans HO 111 „Frankenstraße West“ wird - auf Antrag der Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG - gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Geltungsbereich

- Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB

- Lageplan und Ansichten Vorhabenplanung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (343 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Antrag gemäß § 12 BauGB (325 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Lageplan und Ansichten (658 KB)      
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