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Sachverhalt:
Der Sachverhalt ist grundsätzlich unverändert. In der inzwischen weiter fortgeschrittenen technischen Planung der Asphaltmischanlage hat sich jedoch ergeben, dass der Standort auf dem Grundstück weiter östlich und damit näher an der Autobahn liegen muss.
Ein Vertreter der Deutsche Asphalt GmbH aus Hamburg wird dazu in der Sitzung des Ortsrats Drispenstedt am 07.06.2016 nähere Erklärungen abgeben.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 „Borsigstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, wie in dieser Vorlage dargestellt, beschlossen. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein |
Anlage/n:
- Entwurf der Bebauungsplanänderung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Entwurf der Bebauungsplanänderung (363 KB) |
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