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Vorlage - 16/131  

Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E "Ladenzentrum Schratwanne"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Trips, Melanie
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Beteiligt:61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Gryschka, Björn   
Beratungsfolge:
Ortsrat Itzum-Marienburg Anhörung
31.05.2016 
Sitzung des Ortsrates Itzum-Marienburg geändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
08.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr geändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplanentwurf  
Begruendungsentwurf  
CIMA-Gutachten  
Stellungnahme_UNB  

Sachverhalt:

 

In der Ortschaft Itzum befinden sich in dem Ladenzentrum an der Straße „In der Schratwanne“ ein Lebensmittelvollsortimenter mit Bäckerladen und Getränkemarkt, eine Bankfiliale und ein Lebensmitteldiscounter. Beide Lebensmittelmärkte beabsichtigen, ihre Verkaufsflächen zu erweitern, um sich den heutigen Vorstellungen und Anforderungen an die Präsentation der Sortimente anpassen zu können.

 

Bei dem Vollsortimenter soll dies dadurch ermöglicht werden, dass die Büro- und Sozialräume in die Ebene eines 1. Obergeschosses verlagert werden und die dadurch freiwerdenden Flächen im Erdgeschoss in Verkaufsflächen umgewandelt werden. Der Discounter soll nach hinten bis an die Grenze des Schulgrundstücks erweitert werden. Hier ist ein zweigeschossiger Gebäudeteil mit Sozialräumen im Obergeschoss geplant.

 

Durch diese Planung gehen lediglich zwei PKW-Stellplätze verloren. Die Grenzbebauung am Schulgrundstück kann durch eine Abstandsbaulast geregelt werden.

 

Da die Freiflächen auf dem Grundstück im Wesentlichen unangetastet bleiben, ist es angebracht, auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht zu verzichten. Dazu ist zu beschließen, dass die Aufstellung der Planänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen ist.

 

Die Verträglichkeit der Verkaufsflächenerweiterung in Bezug auf andere Nahversorgungsstandorte ist durch ein Gutachten der CIMA vom 2. April 2014 nachgewiesen.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB dazu nochmals beteiligt.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E „Ladenzentrum Schratwanne“ ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.

 

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E „Ladenzentrum Schratwanne“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Entwurf des Bebauungsplans IZ 197 E „Ladenzentrum Schratwanne“

- Entwurf der Bebauungsplanbegründung

- Gutachten der CIMA vom 02.04.2014

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplanentwurf (874 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begruendungsentwurf (74 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich CIMA-Gutachten (4028 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Stellungnahme_UNB (25 KB)      
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