Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 16/130  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans HO 147 "Nettelbeckstraße"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Gryschka, Björn
Beratungsfolge:
Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg Anhörung
01.06.2016 
Sitzung des Ortsrates Marienburger Höhe/Galgenberg ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
08.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich  

Sachverhalt:

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt für die Grundstücke an der Nettelbeckstraße allgemeines Wohngebiet fest. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch eine nördliche Baugrenze bestimmt, die einen Versprung Richtung Süden aufweist. Mit einem Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze von 12 bis 14 Metern für die östlichen Grundstücke und 26 bis 28 Metern für die westlichen Grundstücke wird durch diese Baugrenze ein großer Anteil der Grundstücksflächen als nicht überbaubare Fläche festgesetzt. Hinzu kommt, dass die südliche Baugrenze hin zur Nettelbeckstraße ebenfalls einen Versprung aufweist und mit bis zu 17 Metern Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche teilweise größere, nicht überbaubare Grundstücksflächenanteile festsetzt.

 

Anhand der örtlichen Gegebenheiten ist insbesondere der Versprung der nördlichen Baugrenze im Plangebiet stadtgestalterisch verzichtbar. Zudem gab es in den vergangenen Jahren wiederholt Anfragen zur Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen in diesem Bereich. Daher ist hier eine Anpassung der überbaubaren Flächen zur behutsamen Nachverdichtung in diesem älteren Wohngebiet als Maßnahme der Innenentwicklung angebracht.

 

Diese Änderung soll somit dem Zweck dienen, im Sinne einer innerstädtischen Nachverdichtung eine bessere Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu ermöglichen. Diese Bebauungsplanänderung kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Von einer Umweltprüfung kann somit abgesehen werden.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

  • Erweiterung der überbaubaren Grundstückfläche

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans HO 147 „Nettelbeckstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n

 

- Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (156 KB)      
Seitenanfang