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Auszug - 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Rosenhang II" und Bebauungsplan HO 317 "Am Rosenhang II" - Aufstellungsbeschlüsse  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 19
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
16/133 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Rosenhang II" und Bebauungsplan HO 317 "Am Rosenhang II"
- Aufstellungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Beteiligt:61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Gryschka, Björn   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër erläuterte die Vorlage mithilfe der elektronisch beigefügten Präsentation.

 

Herr Räbiger äußerte sein grundsätzliches Unwohlsein damit, dass hier mit der Bebauung über den bestehenden Flächennutzungsplan hinausgegangen werden solle, und bat für die Zeit nach der Sommerpause um Information darüber, ob dort weitere zusätzliche Flächen zur Wohnbebauung in den nächsten 1-2 Jahren ggf. vorgesehen seien. Außerdem plädierte er für den Anschluss an eine vorgesehene Nahwärmeversorgung.

 

Herr Dr. Kumme erweiterte die vorangegangene Bitte damit, dass er eine Information und Diskussion darüber wünschte, wo wie welche Art von Wohngebieten generiert werden könnten.

 

Her Köhler (BUND) erinnerte in diesem Zusammenhang an die Grüngürtel-Idee für Hildesheim.

 

Herr Hansen regte im konkreten Fall an, in der vorgesehenen Ringstraße einen Stich für eine mögliche Erweiterung einzuplanen. Herr Kraaz verwies u.a. auf die Nähe zur Autobahn und die Belange des Lärmschutzes.

 

 


Beschluss:

 

Die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Rosenhang II“ und des Bebauungsplans HO 317 „Am Rosenhang II“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation "Am Rosenhang II" (719 KB)      
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