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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 "Borsigstraße" Ergänzungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss   

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 16.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
16/019-1 1. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 "Borsigstraße"
Ergänzungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, HerwartBezüglich:
16/019
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraaz referierte die Vorlage mithilfe der elektronisch beigefügten Präsentationen.

 

Herr Eggers erkundigte sich nach einem evtl. Betrieb der Anlage rund um die Uhr für den Fall entspr. Bedarfs, nach einer evtl. nächtl. Beleuchtung des Turms sowie nach evtl. Geruchsbelästigungen. Herr Kraaz antwortete, dass der Betrieb nur zu den von der Gewerbeaufsicht genehmigten Zeiten erfolgen könne und dass die Geruchsbelästigung durch die modernere Anlage trotz Kapazitätserweiterung eher abnehmen würde. Die Deutsche Asphalt GmbH habe die Besichtigung einer vergleichbaren Anlage in vollem Betrieb mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern bereits angeboten. Sich freiwillig einem langwierigen öffentlichen Genehmigungsverfahren zu unterziehen, sei das Unternehmen aber nicht bereit. Frau Brouër ergänzte, dass die Deutsche Asphalt GmbH unabhängig davon grundsätzlich an die Festlegungen des Bebauungsplanes im BImSchG-Verfahren gebunden sei, und verwies auf die Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht.

 

Herr Köhn berichtete aus der Sitzung des Ortsrates Drispenstedt vom Vortag. Ihm sei die Information, z.B. über das zu erwartende Verkehrsaufkommen, nicht ausreichend erschienen. Der Ortsrat habe der Vorlage mehrheitlich nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass eine öffentliche Beteiligung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchgeführt würde, um die Belange der Ortschaften Drispenstedt und Bavenstedt zu wahren. Dies müsse allerdings seitens der Deutschen Asphalt GmbH beantragt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Räbiger bestätigte Herr Kraaz, dass die Deutsche Asphalt GmbH nicht plane, eine öffentliche Beteiligung im BImSchG-Verfahren zu beantragen, aber die Besichtigung einer vergleichbaren Anlage angeboten habe. Zu befürchten sei die Verlagerung an einen alternativen Standort, falls die Änderung des Bebauungsplans nicht beschlossen würde. Ursprünglich sei dieser Beschluss bereits für den Februar 2016 vorgesehen gewesen. Dem damaligen Wunsch des Ortsrats nach vorheriger Einladung eines Vertreters der Deutschen Asphalt GmbH sei nun nachgekommen worden.

 

Herr Räbiger resümierte, dass nun eine Abwägung zwischen den Belangen der Herstellung von Öffentlichkeit aus der einen Seite und des Erhalts von Arbeitsplätzen sowie der Einnahme von Gewerbesteuer auf der anderen Seite erfolgen müsse, und warb um Vertrauen in die gründliche Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht.

 

Auf Nachfrage von Herrn Eggers erklärte Herr Kraaz, dass eine Verlagerung des Betriebs in das Gewerbegebiet Nord aufgrund der bestehenden Kooperation mit der in der Borsigstraße ansässigen Fa. Wegner nicht infrage komme.

 

Herr Dr. Kumme regte an, dass das Anliegen des Ortsrates an einer umfassenden Information nicht nur formell, sondern auch informell, z.B. im Rahmen einer größeren öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung, erfüllt werden könne. Dazu könne auch z.B. die Gewerbeaufsicht eingeladen werden. Herr Köhn schloss sich dieser Auffassung an. Herr Bredtschneider wies ergänzend auf die entstehende Altlast im Falle einer Standortverlagerung hin. Herr Dr. Kumme stellte seine Anregung sodann als Antrag zur Ergänzung des Beschlussvorschlages. Herr Hansen machte auf einen ausführlichen Fragekatalog zu einer Asphaltmischanlage auf der Internetseite der Stadt Wuppertal aufmerksam und unterstütze den Herrn Dr. Kummes Antrag.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 „Borsigstraße" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, wie in dieser Vorlage dargestellt, beschlossen. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

Parallel zum Genehmigungsverfahren für die Asphaltmischanlage nach BImSchG soll eine Bürgerinformationsveranstaltung möglichst unter Einbeziehung des Gewerbeaufsichtsamts durchgeführt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich DR 82.1 Aufstellung (266 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Präsentation Deutsche Asphalt (3044 KB)      
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