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Vorlage - 15/355  

Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplans HW 79 "Am Albert-Schweitzer-Ring"
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Anhörung
01.12.2015 
Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
02.12.2015 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
08.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr geändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
Anlagen:
Geltungsbereich  

Sachverhalt:

 

Für das Wohngebiet am Steinberg im Bereich des Ulmenwegs wurde in den Jahren 1978/1979 ein ca. 1.300 m² großes Grundstück als öffentliche Grünfläche mit der Zweck­bestimmung „Spielplatz“ festgesetzt. Bis heute wurde hier kein Spielplatz hergestellt. Die Herstellung des Spielplatzes wurde seinerzeit von den Anliegern auch aus Kostengründen abgelehnt. Die Fläche wird seither von der Stadt als Rasenfläche gepflegt.

 

Die Herstellung eines Spielplatzes an dieser Stelle ist bei der derzeitigen Haushaltslage immer weniger zu rechtfertigen. Für Kinder aus dem Baugebiet besteht weiterhin die Möglichkeit, den etwas weiter östlich gelegenen Spielplatz Eschenweg zu nutzen oder am Steinberg ihrem Spiel- und Bewegungsbedürfnis nachzukommen.

 

Da die Fläche voll erschlossen und frei von Nutzungseinschränkungen durch Leitungs­trassen ist, bietet es sich an, sie als Baugrundstück zu nutzen. Die Veräußerung und Bebauung der Fläche erfordert jedoch eine Änderung des Bebauungsplans. Dies kann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geschehen, da diese Änderung einem Vor­haben der Nachverdichtung dient und die in dieser Bebauungsplanänderung festgesetzte zulässige Grundfläche unterhalb des Grenzwertes liegt. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird daher auch abgesehen. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2006 dem Verzicht auf die Vorhaltung der Spielfläche zugestimmt.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

- Verzicht auf einen Spielplatz zu Gunsten einer Wohnbebauung

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans HW 79 „Albert-Schweitzer-Ring“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (94 KB)      
Stammbaum:
15/355   4. Änderung des Bebauungsplans HW 79 "Am Albert-Schweitzer-Ring" Aufstellungsbeschluss   61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
15/355-1   4. Änderung des Bebauungsplans HW 79 "Am Albert-Schweitzer-Ring" - Aufstellungsbeschluss   61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
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