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Sachverhalt:
Aufgrund bestehender Beschlusslage wurden am 09.12.2015 die Planungsleistungen für den Umbau der Straßen Süsternstraße und Wohl beauftragt. Die Straßen sind wegen der städtebaulichen Defizite in das Stadtumbauprogramm aufgenommen worden und darüber hinaus in einem technisch und funktional schlechten Zustand, so dass ein grundlegender Umbau zur Beseitigung der diversen Defizite erforderlich ist. Um die Maßnahme für einen Baubeginn in 2017 weiter vorbereiten zu können, wird der Vorentwurfsstand den Gremien mit der Bitte um zustimmende Kenntnisnahme vorgelegt.
Im Vorfeld der Planungsaufnahme hat die Verwaltung am 04.02.2016 eine Anliegerinformation durchgeführt, um die betroffenen Anlieger und Bewohner nach deren Wünschen für die künftige Straßenraumgestaltung zu befragen. Von den rd. 120 Geladenen haben etwa 50 Teilnehmer von dem Angebot Gebrauch gemacht.
Maßgeblicher Tenor der Bürgerinnen und Bürger war:
Technische und funktionale Defizite des Straßenraums aus Sicht der Verwaltung:
• Enger Straßenraum mit Defiziten für den Begegnungsverkehr, Feuerwehrzufahrt!
• Geflickte und unebene Fahrbahnbefestigung.
• Schmale Gehwege.
• Verlust von Gehwegfläche durch einhüftiges Parken, stark verbreitetes widerrechtliches Parken.
Breitenverfügbarkeit
Die Straßen Süsternstraße und Wohl verfügen gemessen an den heutigen Nutzungsansprüchen nur über eine eingeschränkte Breite. Die Straße Wohl hat eine Breite zwischen den Gebäudefronten von rd. 7,50 m, die Süsternstraße von rd. 6,80 m.
Entwurfsvorgaben
Die Süsternstraße und Wohl haben keine herausragende Verkehrsbedeutung im Intergrierten Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Hildesheim und im Radverkehrsnetz. Als Grundlage für die Entwurfsplanung gilt die RASt 06 - „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen‘‘, die beide Straßen als Wohnstraßen mit Erschließungsfunktion einstuft.
„Steckbrief“ des Vorentwurfs
Der Umbau der Süsternstraße und Wohl sieht zwischen den Gebäuden und angrenzenden Flurstücken eine Mischverkehrsfläche ohne Separierung einzelner Verkehrsräume vor. Das bedeutet, der Straßenraum wird niveaugleich und ohne trennende Borde als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Grund hierfür ist einerseits die nur in zu geringem Maße verfügbare Straßenraumbreite und andererseits die nachrangige Verkehrsbedeutung im Netz. Weiterhin ist dieser Vorschlag die einzige Möglichkeit, das jetzt schlechte Parkraumangebot im öffentlichen Raum zu verbessern.
Die Gremien werden gebeten, die Planungen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, damit hierauf aufbauend eine vertiefende Planung erstellt werden kann.
Anlage/n:
Lageplan Vorentwurfsplanung
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Anlagen: | ||||||
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1 | öffentlich | Lageplan_Vorentwurfsplanung (5198 KB) |