Die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Rosenhang II“ und des Bebauungsplans HO 317 „Am Rosenhang II“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
01.06.2016 - Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Rosenhang II" und des Bebauungsplans HO 317 „Am Rosenhang II" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
08.06.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Rosenhang II“ und des Bebauungsplans HO 317 „Am Rosenhang II“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.