Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans HO 147 „Nettelbeckstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
01.06.2016 - Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans HO 147 „Nettelbeckstraße" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
08.06.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans HO 147 „Nettelbeckstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.