Die Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)(Verrentungsrichtlinie) wird beschlossen.
04.05.2022 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)(Verrentungsrichtlinie) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
04.05.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)(Verrentungsrichtlinie) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
09.05.2022 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Ö 8 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Vorlage wurde vom Gremium als beratend in die Fraktion gegeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
16.05.2022 - Verwaltungsausschuss
N 31 - ungeändert beschlossen
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23.05.2022 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 31 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)(Verrentungsrichtlinie) wird beschlossen.
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft mbH Hildesheim;
hier: Jahresabschluss 2021 und Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2022