Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Stadtentwässerung Hildesheim kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi) vom 17.12.2013 (Entwässerungsgebührensatzung)und der Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadtentwässerung Hildesheim kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi) vom 29.05.2012 (Verwaltungskostensatzung)wird entsprechend der anhängenden Änderungssatzungen zugestimmt.
04.05.2022 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 14 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Vorlage wurde vom Gremium in die Fraktion verwiesen.
09.05.2022 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Ö 5 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Vorlage wurde vom Gremium als beratend in die Fraktion gegeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
16.05.2022 - Verwaltungsausschuss
N 13 - zur Kenntnis genommen
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23.05.2022 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Stadtentwässerung Hildesheim kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi) vom 17.12.2013 (Entwässerungsgebührensatzung) und der Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadtentwässerung Hildesheim kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi) vom 29.05.2012 (Verwaltungskostensatzung) wird entsprechend der anhängenden Änderungssatzungen zugestimmt.
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft mbH Hildesheim;
hier: Jahresabschluss 2021 und Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2022