Das Finanzvermögen der rechtlich unselbstständigen Schafhausen Stiftung – bestehend aus 872.010,96 € liquider Mittel auf dem Girokonto der Stadt Hildesheim – wird angelegt. Die Anlage erfolgt auf Grundlage der Anlagerichtlinien und dient sowohl der Erhaltung des Vermögens als auch der Ertragserzielung aus Dividenden, Ausschüttungen etc.
Die Anlage und Verwaltung des Finanzvermögens kann durch die Stadt Hildesheim selbst oder einen externen Dritten erfolgen.
04.05.2022 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 18 - zur Kenntnis genommen
Die Vorlage wurde vom Gremium als beraten in die Fraktion verwiesen.
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
23.05.2022 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das Finanzvermögen der rechtlich unselbstständigen Schafhausen Stiftung - bestehend aus 872.010,96 € liquider Mittel auf dem Girokonto der Stadt Hildesheim - wird angelegt. Die Anlage erfolgt auf Grundlage der Anlagerichtlinien und dient sowohl der Erhaltung des Vermögens als auch der Ertragserzielung aus Dividenden, Ausschüttungen etc.
Die Anlage und Verwaltung des Finanzvermögens kann durch die Stadt Hildesheim selbst oder einen externen Dritten erfolgen.
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft mbH Hildesheim;
hier: Jahresabschluss 2021 und Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2022