Stadt Hildesheim

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Auszug - Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) (Verrentungsrichtlinie)  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
22/097 Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) (Verrentungsrichtlinie)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kantelhardt, Frank
Federführend:66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kantelhardt referierte die Vorlage.

 

Herr Brinkop merkte bezüglich § 3 der Verrentungsrichtlinie die nicht weiter ausgeführte Formulierung von Ermessen an. Herr Kantelhardt verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt und versucht werde, das Bestmögliche aus jedem Sachverhalt herauszuholen


Beschluss:

 

Die Richtlinie der Stadt Hildesheim über die Gewährung der Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 6 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)  (Verrentungsrichtlinie) wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

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