Stadt Hildesheim

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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim
Datum: Mo, 15.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Aktuelle Stunde      
Ö 5  
Schriftliche Anfragen      
Ö 6  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 08.02.2021  
SI/002/21  
     
   
Ö 7  
Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 8  
Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Felix von der Lieth im Rat der Stadt Hildesheim  
21/067  
Ö 9  
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds      
Ö 10  
Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien  
21/072  
Ö 11  
Revitalisierung der Hildesheimer Geschäftswelt: Verwendung der Mittel aus dem Existenzsicherungsfonds zur Überwindung der Corona-Krise  
21/079  
Ö 12  
Bewerbung für die Ausschreibung "Smart Cities" des BMI im Jahr 2021  
21/074  
Ö 13  
Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim  
Enthält Anlagen
21/041  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

  1. Die Beteiligungsrichtlinie vom 15.12.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

 

  1. Die Vertreterin bzw. der Vertreter in den demnächst folgenden Anteilseignerversammlungen folgender Beteiligungsunternehmen der Stadt Hildesheim

-       Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH

-       Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH

-       Hildesheim Marketing GmbH

-       TZH - Technologizentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH

-       Flugplatz Hildesheim GmbH

-       GHG Entwicklungsgesellschaft Hildesheim-Giesen mbH

wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen:

"Die Geschäftsführung wird angewiesen, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit für das Unterneh­men ab sofort den Inhalt des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim ("Grundsätze guter Unternehmensführung") in der Fassung des Ratsbeschlusses uneingeschränkt zu beachten.  Der Beteiligungskodex nebst Anlagen wird der Geschäftsführung mit Schreiben der Stadt Hildesheim kurzfristig übersandt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Inhalts des Beteiligungskodex steht der Geschäftsführung das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim als Ansprechpart­ner zur Verfügung."

 

  1. Für die SEHi AöR kann seitens des Rates kein Weisungsbeschluss gefasst werden. Daher erfolgt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der SEHi zum einen eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes, zum anderen ein Beschluss zur Selbstbindung des Verwaltungsrates an den Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim.

 

   
    24.02.2021 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

Die Vorlage wird als behandelt in die Fraktionen verwiesen.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 7 2021_02_10_Praesentation_Beteiligungskodex(P004329366) (295 KB)      
   
    01.03.2021 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

2. Die Beteiligungsrichtlinie vom 15.12.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

 

3. Die Vertreterin bzw. der Vertreter in den demnächst folgenden Anteilseignerversammlungen folgender Beteiligungsunternehmen der Stadt Hildesheim

- Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH

- Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH

- Hildesheim Marketing GmbH

- TZH - Technologizentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH

- Flugplatz Hildesheim GmbH

- GHG Entwicklungsgesellschaft Hildesheim-Giesen mbH

wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen:

"Die Geschäftsführung wird angewiesen, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit für das Unterneh­men ab sofort den Inhalt des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim ("Grundsätze guter Unternehmensführung") in der Fassung des Ratsbeschlusses uneingeschränkt zu beachten.  Der Beteiligungskodex nebst Anlagen wird der Geschäftsführung mit Schreiben der Stadt Hildesheim kurzfristig übersandt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Inhalts des Beteiligungskodex steht der Geschäftsführung das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim als Ansprechpart­ner zur Verfügung."

 

4. Für die SEHi AöR kann seitens des Rates kein Weisungsbeschluss gefasst werden. Daher erfolgt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der SEHi zum einen eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes, zum anderen ein Beschluss zur Selbstbindung des Verwaltungsrates an den Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

   
    15.03.2021 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

2. Die Beteiligungsrichtlinie vom 15.12.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

3. Die Vertreterin bzw. der Vertreter in den demnächst folgenden Anteilseignerversammlungen folgender Beteiligungsunternehmen der Stadt Hildesheim

- Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH

- Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH

- Hildesheim Marketing GmbH

- TZH - Technologizentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH

- Flugplatz Hildesheim GmbH

- GHG Entwicklungsgesellschaft Hildesheim-Giesen mbH

wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen:

"Die Geschäftsführung wird angewiesen, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit für das Unterneh­men ab sofort den Inhalt des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim ("Grundsätze guter Unternehmensführung") in der Fassung des Ratsbeschlusses uneingeschränkt zu beachten.  Der Beteiligungskodex nebst Anlagen wird der Geschäftsführung mit Schreiben der Stadt Hildesheim kurzfristig übersandt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Inhalts des Beteiligungskodex steht der Geschäftsführung das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim als Ansprechpart­ner zur Verfügung."

 

4. Für die SEHi AöR kann seitens des Rates kein Weisungsbeschluss gefasst werden. Daher erfolgt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der SEHi zum einen eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes, zum anderen ein Beschluss zur Selbstbindung des Verwaltungsrates an den Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

   
    15.03.2021 - Verwaltungsausschuss
    N 6 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 14  
Annahme von Spenden durch den Rat  
21/071  
Ö 15  
Haushaltsgenehmigung 2021 - Verzichtsbeschluss zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes  
21/048  
Ö 15.1  
Haushaltsgenehmigung 2021 - Verzichtsbeschluss zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes; hier: Berechnung  
Enthält Anlagen
21/048-1  
Ö 15.2  
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Vorlage 21/048: Haushaltsgenehmigung 2021 - Verzichtsbeschluss zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes; hier: Haushaltssicherungskonzept - Der Überschuldung entgegensteuern  
21/060  
Ö 16  
Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer im zweiten Quartal 2021  
Enthält Anlagen
21/081  
Ö 17  
Anpassung der Richtlinie der Stadt Hildesheim zum Verfügungsfonds in den Fördergebieten der Städtebaufördergebiete "Sozialer Zusammenhalt - Nördliche Nordstadt" und "Sozialer Zusammenhalt - Stadtfeld"  
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Ö 18  
Sachstand Wohnungsleerstand - Ergebnisse; Beschluss Kommunales Initiativprogramm Aktivierung Wohnungs-Leerstand
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Freigabe der Satzung des Hochwasserschutzverbands Innerste zur Veröffentlichung  
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Verbesserung Radverkehr - Verwendung der übertragenen Mittel 2019 (Realisierung der Maßnahmen Kennedydamm und Lucienvörder Allee)  
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Angebot einer COV-19 Schnelltestung für Mitarbeitende in Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen in Hildesheim  
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Ö 22  
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Aufwendungen Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe  
Enthält Anlagen
21/053  
Ö 23  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten      
Ö 24  
Anfragen und Anregungen      
               

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