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Sachverhalt:
Die in der Vorlage 21/048 genannte Abstimmung mit dem Niedersächsischen Innenministerium (MI) ist mittlerweile erfolgt.
Das MI konnte die Einschätzung der Stadt Hildesheim, dass die mit der Haushaltsplanung 2021 ff. zu erwartenden Fehlbeträge bzw. das Abweichen der im Zukunftsvertrag geregelten Planziele (Überschuss im Ergebnishaushalt von 2,0 Mio. €) durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu begründen sind, nachvollziehen und teilt diese Einschätzung.
Anbei die mit dem MI abgestimmte Berechnung hierzu.
Anlage:
- Berechnung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Berechnung (423 KB) |
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