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Vorlage - 21/074  

Betreff: Bewerbung für die Ausschreibung "Smart Cities" des BMI im Jahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wächter, Fabian
Federführend:Stabsstelle Digitalisierung Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.03.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
15.03.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Aktuell gibt es von verschiedenen stadtgesellschaftlichen Akteuren unterschiedlichste Digitalisierungsinitiativen und Strategien. Beispielhaft sind hier das Zentrum für Digitalen Wandel der Stiftungsuniversität Hildesheim, der Digitalhub der Digitalcity GmbH sowie die verwaltungsweite Digitalisierungsstrategie und der Green City Plan der Stadtverwaltung zu nennen. So befasst sich die verwaltungsweite Digitalisierungsstrategie (vgl. Vorlage 20/281) z.B. ausschließlich mit der digitalen Transformation der Verwaltung und nicht mit der Digitalisierung der gesamten Stadt. Die vorgenannten und viele weitere zielführende Initiativen zeigen das große Digitalisierungspotential und vorhandene Know-How der Hildesheimer Stadtgesellschaft. Jedoch fokussieren sich die einzelnen Strategien und Projekte zumeist nur auf gesonderte Themenkomplexe und bilden somit Insellösungen. Eine Strategie, welche allen interessierten Akteuren offensteht, bestehende Lösungen vernetzt und gewisse Rahmenbedingungen definiert, gibt es bisher nicht. Eine Smart City–Strategie besteht aus vielen einzelnen Strategien und Initiativen. Diese werden insoweit unter dem Begriff Smart City subsumiert. So sind beispielsweise die genannte verwaltungsweite Digitalisierungsstrategie „Digitale Stadtverwaltung 2025“ und der Medienentwicklungsplan für die 24 Schulen in städtischer Trägerschaft wesentliche Bestandteile der noch zu erarbeitenden Strategie. Folglich steht die zu erstellende Smart City–Strategie nicht in Konkurrenz zu den bisherigen Arbeiten und Initiativen, sondern sie ist vielmehr als übergeordnete Einheit selbiger zu verstehen. Die Schaffung der Strategie erfolgt im Rahmen des Förderprogrammes zur Förderung von Modellprojekten „Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung“. Aufbauend auf der Vorlage 20/396, hat das Smart City Board, welches aus Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung besteht, die Bewerbung vorbereitet.

 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat das Förderprogramm zur Förderung von Modellprojekten „Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung“ aufgelegt. Damit wird die Digitalisierung in Kommunen sowohl im Hinblick auf die Strategieentwicklung als auch deren Umsetzung in erheblichem Umfang bezuschusst. Förderfähig sind Aufwands- wie auch Investitionskosten.

 

Das Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities“ verknüpft Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung. Leitbild und Rahmen der zu entwickelnden integrierten Digitalisierungsstrategien ist die Smart City Charta. Zudem zielt das Förderprogramm auf integrierte, sektorenübergreifende Strategien der Stadtentwicklung und deren Umsetzung. Es soll die Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen verbessern und der Aufwertung des öffentlichen Raumes dienen. Dabei kann und soll die Kommunalverwaltung auch mit anderen Akteurinnen und Akteuren in der Kommune (z. B. Stadtwerke, Wohnungswirtschaft, Technologieunternehmen, lokales Gewerbe, gemeinnützige Träger) oder auch der Wissenschaft zusammenarbeiten. Eine Förderung von isolierten, spezifischen Einzelprojekten ist nicht möglich.

 

Das BMI hat im Dezember 2020 einen dritten Aufruf zum Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities mit Bewerbungsschluss am 14. März 2021 veröffentlicht, der politische Begleitbeschluss kann einen Monat später eingereicht werden. Dieser steht unter dem Motto „Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“. Dazu heißt es im Förderaufruf:

 

„Damit werden die voraussichtlich ab Mitte 2021 anstehenden Aufgaben des Wiedererstarkens, des Wiederbelebens und der Neugestaltung städtischer und ländlicher Räume und Strukturen sowie des Zusammenhalts in den Mittelpunkt gestellt. Als neue Dimension kommt die Gestaltung und Einbindung digitaler Räume und Strukturen hinzu. Gleichzeitig werden die großen Aufgaben der Zukunftsgestaltung (Lebenswerte Orte, Klimaschutz und -anpassung, Wohlstand und gesunde, sichere Lebensverhältnisse) in Erinnerung gerufen. Hierfür wird an die mittel- bis langfristige Perspektive der Stadtentwicklung, ihre Fähigkeit zum Ausgleich und zur Moderation von Veränderungsprozessen, ihre Lösungsorientierung und Gestaltungskraft appelliert.

 

  1. Eckpunkte des Programms:
     

Das Förderprogramm gliedert sich in zwei Phasen. Phase A dient der Entwicklung von Zielen, Strategien und erster Investitionen. Förderfähig sind für die Dauer von 1 Jahr max. 2,5 Mio. €, davon sind 1 Mio. € für erste Umsetzungsmaßnahmen verwendbar. Phase B dient der Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen. Förderfähig sind für die Dauer von 4 Jahren in dieser Phase max. 15 Mio. €. Kommunen erhalten Zuschüssen i. H. v. 65% der förderfähigen Kosten, im Falle einer kommunalen Haushaltsnotlage sogar 90%. Durch den Zukunftsvertrag hat Hildesheim Anspruch auf 90% der Fördersumme.

 

In den Modellprojekten Smart Cities sollen beispielhaft für deutsche Kommunen strategische und integrierte Smart City-Ansätze entwickelt und erprobt werden, um vielfältige Lernbeispiele für die gesamte Bandbreite der kommunalen Landschaft zu schaffen. Die einzelnen Förderprojekte sollen also einen Mehrwert für alle Kommunen in Deutschland generieren. Entwickelte Lösungen sollen skalierbar und replizierbar sein und durch Wissenstransfer zu hoher Verwertbarkeit der Ergebnisse führen. Dieser Wissenstransfer, auch durch Austausch und Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, ist ein zentraler Bestandteil der Modellprojekte Smart Cities.

 

Das BMI fordert für die Bewerbung als Modellprojekt Smart Cities von jeder sich bewerbenden Kommune einen politischen Grundsatzbeschluss durch den Rat, welcher Aussagen zu feststehenden Kriterien beinhalten muss (s. Beschlussvorschlag).

 

  1. Eckpunkte der Bewerbung:

 

Für die inhaltliche Ausgestaltung der Bewerbung hat das Smart City Board die Stadt und die hier drin lebende Gesellschaft als hybrides Ökosystem definiert, indem sowohl analoge als auch digitale Elemente parallel existieren und aufeinander angewiesen sind. Bezogen auf das Fördermotto „Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft, würde dies eine Wiederbelebung des Ökosystems durch digitale bzw. smarte Lösungen bedeuten. Eine solche Herangehensweise wäre zwar auskömmlich, würde aber lediglich die Symptome der aktuellen Krise behandeln, jedoch nicht dafür Sorge tragen, dass sich das Ökosystem bei einer erneuten Krise dynamisch und flexibel den Gegebenheiten anpassen könnte. Abstrakt formuliert bedeutet dies, dass es zwar sinnig ist, die Symptome einer Krankheit zu behandeln, aber die Verhinderung einer erneuten Infektion durch Stärkung des Immunsystems deutlich zielführender ist.

Aufbauend auf dieser Herangehensweise ist die Resilienzsteigerung des hybriden Ökosystems der Stadt die gewählte Ausrichtung der Bewerbung. Daraus und in Verbindung mit der Stadtstrategie, dem Fördermotto und “Hildesheim Digital 2030” ergeben sich Titel und Motto für die Bewerbung:

 

HI 2030: Das resiliente Hildesheim der Zukunft

 

“Ein analog - digitales Ökosystem für die resiliente Stadt”
 

Titel und Motto haben das Ziel, dass das Ökosystem Stadt auf zukünftige Krisen dynamischer und flexibler reagieren kann. Hierzu ist es entscheidend, dass analoge Themenfelder nur dann digitalen Lösungen unterzogen werden, wenn sich ein wirklicher Mehrwert für Stadt bzw. die Gesellschaft ergibt, d. h. eine digitale Transformation darf nicht nur des Digitalisierungswillens erfolgen. Auch sorgt das Vorhandensein sowohl von analogen als auch digitalen Elementen für eine tatsächliche Resilienzsteigerung, da nur so eine faktische Flexibilität des Ökosystems gewährleistet wird.

 

Einhergehend mit den strategischen Leitlinien “Hildesheim Digital 2030”, ist es für den Erfolg eines digitalen Transformationsprozesses entscheidend, der Gesellschaft entsprechende Teilhabemöglichkeiten zu bieten. Aus diesem Grund wird die Strategieentwicklung der Phase A zur Resilienzsteigerung des Ökosystems in einer partizipativen Herangehensweise erfolgen.

 

Unabhängig von den aus der Strategie herauszuarbeitenden Projekten, sind bereits erste Maßnahmen zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit bzw. zum Gelingen der Strategie erarbeitet worden:

 

3.1 Digitalisierungs-Fabrik für die resiliente Stadt:
 

Resilienz braucht beschleunigte Bereitstellung von Softwarelösungen für die situationsgerechte Verknüpfung von analoger und digitaler Lebenswelt. In mehreren Arbeitsschritten wird die agile Digitalisierungs-Fabrik realisiert. Dabei wird zwei Lösungsprinzipien gefolgt:

 

  1. Bereichsübergreifende Softwarekomponenten im Sinne der Cross-Innovation (Zurverfügungstellung von open-source getriebenen Softwarelösungen)
  2. Einsatz der Citizen Developer mittels Low-Code-Technologien
    (Softwareerstellung aus der Gesellschaft heraus)
     

Die Digitalisierungs-Fabrik erhöht über die Nutzung von wiederverwendbaren Komponenten oder Lösungen die Wirtschaftlichkeit. Außerdem wird eine Beteiligungsplattform für mehr Teilhabe der Stadtgesellschaft von der Bedarfserhebung bis hin zur Softwareumsetzung geschaffen. Dafür bietet die Digitalisierungs-Fabrik diese vier Kernservices:

 

  1. Requirements-Engineering (Ideensammlung und -entwicklung, Auswahl der geeigneten Digitalisierungsvorhaben, Priorisierung, Kosten/Nutzen/Mehrwerte)
  2. Lifecycle-Management von Digitalisierungsvorhaben (Make or Buy-Entscheidung, Konzeption, Implementierung, Rollout, Wartung)
  3. Betrieb (Technischer Betrieb, Infrastruktur, Sicherheit, Support, Endpunkte/Devices)
  4. Datenverwertung unter Einbeziehung von 3.4 (Reporting bis hin zu fortgeschrittener Analyse mittels Machine Learning für öffentliche und nicht öffentliche Zwecke)
     

Durch die Digitalisierungs-Fabrik wird die Stadtgesellschaft als hybride Lebenswelt (vgl. 3.3) in die Lage versetzt, Digitalisierungsvorhaben agil und partizipativ umzusetzen und damit die Gewichtung von analogen und digitalen Lösungen immer wieder den akuten Erfordernissen anzupassen und sich damit resilienter als bisher zu erweisen.

 

3.2 Digitale Perspektiven:

 

Die angestrebten digitalen Transformationsprozesse bedingen eine Änderung des Arbeitsumfeldes sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite. Um weder die Wirtschaft noch den heimischen Arbeitsmarkt damit zu überfordern, wird es hierzu Unterstützungsangebote beim Aufbau digitaler Resilienzen durch Teilhabe an und Vermittlung von Netzwerken und Weiterbildungsmöglichkeiten geben, sodass Softwarelösungen aus Unternehmen heraus entwickelt und gegenseitig nutzbar gemacht werden können (vgl. 3.1 Digitalisierungs-Fabrik).

 

3.3 Resilient hybride Lebenswelten:

 

Resiliente Lebenswelten verbinden digitale und analoge Elemente zu einem effizienten und effektiven hybriden Ökosystem. Eine solche hybride Lebenswelt bietet gänzlich andere Teilhabemöglichkeiten in Quartieren. Die darin begründete Flexibilität, also dem situativen Wechsel zwischen der analogen und digitalen Welt, führt zu einer tatsächlich resilienten Lebenswelt. Es bleibt die freie Wahl zwischen analogen und digitalen Ausdrucksformen, eine Ausgrenzung findet somit nicht statt. Auch wird es keine digitale Transformation nur des Digitalisierungswillens geben. Die Digitalisierung wird zielgerichtet erfolgen. Die skizzierten Lebenswelten werden in drei, noch zu evaluierenden, quartiersbezogenen Reallaboren initiiert und anschließend stadtweit ausgerollt.

 

3.4 Offenes Integrationsportal Hildesheim:

 

Es wird eine Open Urban Plattform Architecture konzipiert. Dabei werden sowohl Bestandsdaten als auch dynamische Daten und Events explizit eingeschlossen. Dieses wird flankiert durch eine Erweiterung des existierenden freien Stadt-WLAN-Netzwerks, um eine weitere Abdeckung, insbesondere im Hinblick auf die Reallabore in 3.3 zu gewährleisten. Ebenfalls wird es zu einer LoRaWAN-Abdeckung des gesamten Stadtbereichs kommen, um insbesondere IoT-Lösungen (Internet der Dinge) für die verschiedensten Servicebereiche der Stadt wie Verkehr, Energie, usw. zu unterstützen. Die Plattform wird als Integrationsplattformportal dienen, wobei die in 3.1 zu entwickelnden Anwendungen sich auf die in der Plattform vorhandenen Daten und Ereignisse beziehen werden.

Das Integrationsportal wird es ermöglichen, Daten der Stadt, der verschiedenen Versorger und Mobilitätsbetriebe ebenso auszutauschen, wie zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Ergänzt wird die Plattform durch ein Dashboard, das es erlaubt, wesentliche Kerninformationen der Stadt (bspw. zu Energieversorgung oder Mobilität) permanent zu monitoren und so eine größere Transparenz für die Stadtgesellschaft zu schaffen. Dies soll insbesondere zu einer größeren Akzeptanz der Smart-City-Maßnahmen in der Stadt führen.
 

3.5 Resilientes Kulturerlebnis:

 

Das Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim wird als ein Reallabor für resiliente Kulturerlebnisse verwendet. Neben der Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur, sollen insbesondere Cloud basierte open-source Plattformen die Teilhabe der Gesellschaft an der Entdeckung, Erforschung und Nutzung von Kulturgütern möglich machen. Der Einsatz von Augmented Reality zur Rekonstruktion von Exponaten und deren Kontextualisierung innerhalb ihrer ursprünglichen Objektwelt werden ebenfalls Bestandteil dieses Reallabores.

 

  1. Unterstützung:

 

Zusätzlich zur inhaltlichen Auskleidung der Bewerbung konnten bereits folgende Hildesheimer Unternehmen bzw. Institutionen als Unterstützer der Bewerbung und des partizipativen Grundgedankens gewonnen werden:

 

  • Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH
  • Hildesheim Marketing GmbH
  • Universität Hildesheim:
    • Zentrum für Digitalen Wandel
    • Institut für Informatik
    • Institut für Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik
  • COMPRA GmbH
  • Digitalcity GmbH
  • Orangery Deutschland GmbH
  • Volkshochschule Hildesheim gGmbH
  • Roemer- und Pelizaeus-Musem Hildesheim GmbH
  • Gemeinnützige Baugesellschaft zu Hildesheim AG
  • Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen
  • Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
  • Pengutronix e.K.
  • Unternehmer Hildesheim e.V.
  • Industrie- und Handelskammer Hannover – Geschäftsstelle Hildesheim
  • EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG
  • Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/
    Holzminden/Göttingen
  • Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

 

Der Kreis der Unterstützer ist dabei nicht als geschlossenes Konstrukt zu verstehen, sondern ein sich stetig wandelnder und sich ausweitender Zusammenschluss der Gesellschaft.

 

  1. Finanzielle Auswirkungen:

 

Wie zuvor dargestellt, können förderfähige Kosten i. H. v. max. 17,5 Mio. € über einen Zeitraum von 5 Jahren (Strategiephase A: 1 Jahr, Umsetzungsphase B: 4 Jahre) bezuschusst werden. Unter Zugrundelegung eines Zuschussanteiles von 90% aufgrund kommunaler Haushaltsnotlage ergibt sich hieraus die Chance auf eine Gesamtfördersumme i. H. v. 15,75 Mio. € für die Stadt Hildesheim. Da sich die Stadt Hildesheim aufgrund des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen noch bis einschließlich 2022 in einer Haushaltsnotlage befindet, wäre für den Fall einer erfolgreichen Bewerbung lediglich ein Eigenanteil von 10 % in den Haushalt einzubringen. Laut Auskunft der KfW bleibt es bei diesem geringen Eigenanteil auch dann, wenn die Stadt Hildesheim zu einem späteren Zeitpunkt aus der Haushaltsnotlage herausfällt.

 

Ein erster Orientierungsrahmen, wie sich bei Ausschöpfung des förderfähigen Höchstbetrages auf die Stadt Hildesheim finanziell auswirken würde, sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt.

 

(Beträge in €.)

2021

 

2022

 

2022

 

2023

 

2024

 

2025

2026

Gesamt

Phase A

Phase B

Projektkosten

811.650

1.587.350

1.924.750

3.904.500

4.104.500

3.529.500

1.637.250

17.499.500

Fördermittel

730.485

1.428.615

1.732.275

3.514.050

3.694.050

3.176.550

1.476.525

15.749.550

Eigenanteil

81.165

158.735

192.475

390.450

410.450

352.950

163.725

1.749.950

Prozentualer Eigenanteil

10 %

10 %

10 %

10 %

10 %

10 %

10 %

10 %

 

Die Mittel für die kommenden Jahre finden bei den anstehenden Haushaltsplanungen Berücksichtigung und werden in der mittelfristigen Finanzplanung mit aufgenommen. Die Finanzfolge Auswirkungen nach 2026 sind nicht valide abbildbar.

 

Für die Stadt Hildesheim ergibt sich hieraus die Perspektive, mit einem finanziellen Eigenanteil von bis zu 1,75 Mio. € Maßnahmen zur Strategieentwicklung und
-umsetzung für Digitalisierungsvorhaben i. H. v. bis zu 17,5 Mio. € realisieren zu können.

 

  1. Thematische Zusammenfassung

 

Hildesheim bewirbt sich auf das Modellprojekt Smart Cities des BMI für das Jahr 2021 aus dem Antrieb heraus, nicht nur die Schäden der Pandemie beseitigen zu wollen, sondern die Stadtgesellschaft in einem partizipativen Verfahren an der digitalen Transformation teilhaben zu lassen und diese für zukünftige Krisen resilienter zu gestalten. Die hierfür zu erarbeitenden digitalen Lösungen, die letzendlich zu einer Steigerung der Wiederstandsfähigkeit führen und Mehrwerte für die Bevölkerung schaffen, werden mittels eines breitangelegten Beteiligungsprozesses erarbeitet.

Das notwendige Rahmenwerk wird durch die skizzierten Maßnahmen geschaffen. So werden über die Digitalisierungs-Fabrik open-source getriebene Softwarelösungen zur Verfügung gestellt und gleichzeitig wird es der Gesellschaft ermöglicht, analoge Problemstellungen in digitale Lösungsansätze zu überführen, also eigene Software-Lösungen zu erstellen und zwar ohne dem Vorhandensein spezieller Programmierkenntnisse. Damit die digitale Transformation weder die heimische Wirtschaft, noch den Arbeitsmarkt überfordert, werden über „Digitale Perspektiven“ Fort- und Weiterbildungsangebote in Form eines Netzwerkes angeboten, die das Schaffen eines Digitalen Mind Sets ermöglichen.

Die in der Digitalisierungs-Fabrik entwickelten digitalen Lösungen werden in „Resilient Hybriden Lebenswelten“ auf ihren jeweiligen Nutzen und Mehrwert hin getestet. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, welche Elemente, analoge oder digitale, eine Steigerung der Widerstandsfähigkeit mit sich bringen bzw. ob beide parallel exisitieren können. Es wird nicht zu einer Digitalisierung um des Digitalisierungswillens, sondern zu einer zielgerichteten Digitalisierung kommen. Die Ergebnisse und Daten, die innerhalb der Lebenswelten gesammelt werden, sollen über ein „Offenes Integrationsportal“ frei zugänglich gemacht werden. Neben dem Rahmenwerk aus dem die Mehrwerte für eine resiliente Gesellschaft entwickelt werden, wird das Roemer- und Paelizeus-Museum als Reallabor für resiliente Kulturerlebnisse ertüchtigt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Mit diesem Ratsbeschluss erklärt sich die Stadt Hildesheim bereit, dass sie:
 

  • als Modellprojekt „Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung“ gemeinsam mit ihrer örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren diskutieren und gestalten möchte,
  • hierfür einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities verfolgen möchte,
  • „Smart City“ nicht bloß als sektorales Projekt versteht, sondern die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachten möchte,
  • sich in Kenntnis des geforderten Eigenanteils bewirbt und diesen einbringt,
  • sich mit der Bereitschaft zum modellhaften/beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen bewirbt und
  • die digitale Transformation und Resilienzsteigerung aus Reallaboren heraus auf das gesamte Stadtgebiet betreibt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

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