|
|
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 01.04.2019 folgenden Beschluss gefasst: Der Gründung der Hochwasserschutzkooperation wird (wie im Sachstandsbericht mit Vorlage 19/053 beschriebenen Umfang) grundsätzlich zugestimmt. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass der "Hochwasserschutzverband Innerste" als Wasserverband nach gültigem Wasserrecht gegründet und die Stadt Hildesheim hierbei ein Verbandsmitglied wird.
Gemäß lfd. Nr. 6 des damaligen Beschlusses (Vorlage 19/053-1) wird die Verwaltung berechtigt, redaktionelle Änderungen sowie sonstige Veränderungen der Satzung, die keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, zu veranlassen.
Durch den Beitritt des Landeskreises Wolfenbüttel hat sich eine wesentliche Änderung ergeben, sodass der Satzungsentwurf erneut zur Beschlussfassung vorgelegt wird und als Anlage beigefügt ist. Der Formulierungsaufwand war aufgrund der aufwendigen Abstimmung zwischen dem Land Niedersachsen und der vier Gebietskörperschaften Landkreis Hildesheim, Stadt Hildesheim, Landkreis Goslar und Stadt Salzgitter sehr umfangreich.
Zudem wurden Verhandlungen mit dem Landkreis Wolfenbüttel über einen zusätzlichen Beitritt für das Gemeindegebiet Baddeckenstedt geführt und das Benehmen mit der Aufsichtsbehörde, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, hergestellt. Das Abstimmungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen.
Der Landkreis Hildesheim wird geschäftsführend für den zukünftigen Verband tätig. Dies erleichtert die Abstimmung der Gebietskörperschaften und die Abwicklung der Fördermittel. Deshalb kann auch kurzfristig mit der näheren Untersuchung des zusätzlichen Retentionsraums zwischen Louisgraben und Innerste in oberster Priorität begonnen werden.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass durch den Beitritt des Landkreises Wolfenbüttel nach Einschätzung der Verwaltung keine wesentlichen Änderungen im Sinne des o.g. Ratsbeschlusses eintreten, da der Schutzzweck unverändert bleibt und der Landkreis Wolfenbüttel an den bisher bewilligten Fördermitteln für Planungsleistungen nicht partizipiert.
Hervorzuheben ist, dass der Beitrag der Stadt Hildesheim an den nicht durch Fördermitteln gedecktem Aufwand von 25 % auf 22,5 % sinkt.
Es wird daher beabsichtigt, die Satzung für die Veröffentlichung freizugeben. Mit der Veröffentlichung würde die Satzung in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der Satzung des Hochwasserschutzverbandes Innerste wird zugestimmt und sie wird für die Veröffentlichung freigegeben, sodass sie in Kraft treten kann.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Satzungsentwurf
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Satzungsentwurf (156 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (416 KB) |