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Auszug - Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer im zweiten Quartal 2021  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
21/081 Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer im zweiten Quartal 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Härtel, Klaus
Federführend:33.2 Ordnung und Gewerbe Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Parlak sagte, dass die Prognosen düster seien und überlegte, ob der Verzicht auf die Einnahme der Sondernutzungsgebühren bereits zum jetzigen Zeitpunkt über den 30.06. hinaus beschlossen werden solle.

 

Herr Dr. Meyer sagte, dass er im Hinblick auf die entstehenden Mindereinnahmen von ca. 78.000,- € darum bitte, zunächst nur den Einnahmeverzicht im zweiten Quartal zu beschließen. Die weitere Entwicklung solle abgewartet werden.


Beschluss:

 

Vom 01.04.2021 bis zum 30.06.2021 werden weiterhin keine Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer erhoben. Das befreit jedoch nicht von der Beantragung der jeweils erforderlichen Sondernutzungserlaubnis für die abweichend von der Widmung genutzten öffentlichen Fläche.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

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