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Sachverhalt:
Die coronabedingten Schutzmaßnahmen führen über den 31.03.2021 hinaus zu erheblichen Einnahmeausfällen der Gewerbetreibenden, die zum Teil existenzbedrohend sind. In der Vorlage 20/094 hatte die Verwaltung informiert, dass zur Entlastung für den Monat April 2020 auf Sondernutzungsgebühren für Werbeklapptafeln, für das Aufstellen von Warenauslagen und für Außenbestuhlung verzichtet wurde. Für die Außenbestuhlung war auch in den Monaten Mai und Juni 2020 keine Sondernutzungsgebühr erhoben worden, weil durch die Abstandsvorschriften die Flächen nur teilweise nutzbar waren und sich Gäste in Zurückhaltung übten. Für das zweite Halbjahr 2020 bis zum 31.03.2021 wurde komplett auf Sondernutzungsgebühren für Werbeklapptafeln, für das Aufstellen von Warenauslagen und für Außenbestuhlung verzichtet (siehe auch Sitzungsvorlagen 20/206 und 20/426).
Eine Unterstützung der Gastronomie und des stationären Handels sollte auch über den 31.03.2021 hinaus erfolgen, zunächst bis zum 30.06.2021.
Beschlussvorschlag:
Vom 01.04.2021 bis zum 30.06.2021 werden weiterhin keine Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer erhoben. Das befreit jedoch nicht von der Beantragung der jeweils erforderlichen Sondernutzungserlaubnis für die abweichend von der Widmung genutzten öffentlichen Fläche.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Finanzielle Auswirkungen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Finanzielle Auswirkungen (189 KB) |