Stadt Hildesheim

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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim
Datum: Mo, 26.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Ochtersum
Ort: Schlesierstraße 13, 31139 Hildesheim

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Aktuelle Stunde      
Ö 5  
Schriftliche Anfragen      
Ö 6  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 04.07.2022 (öffentlicher Teil)  
SI/210/21  
     
   
Ö 7  
Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 8  
Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Moritz Beel im Rat der Stadt Hildesheim (Ref.: Stephan Lenz)  
22/310  
Ö 9  
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes und Verpflichtung durch den Oberbürgermeister      
Ö 10  
Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien (Ref.: Stephan Lenz)  
22/279  
Ö 11  
Verzicht auf öffentliche Ausschreibung der Stelle Stadtkämmerer (Ref.: Dr. Ingo Meyer)  
22/327  
Ö 12  
Wahl des Stadtkämmerers und Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit (Ref.: Dr. Ingo Meyer)  
22/328  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Einbringung des Haushalts 2023 (Ref.: Dr. Ingo Meyer und Ulf Behnel)      
Ö 14  
Berufung von Ehrenbeamten der Hildesheimer Ortsfeuerwehren (Ref.: Thomas Giesa)  
22/299  
Ö 15  
Satzungsänderung der hannIT (Ref.: Erdinc Parlak)  
Enthält Anlagen
22/269  
Ö 16  
5. Änderungssatzung zur Wochenmarktsatzung (Ref.: Maik Brückner)  
Enthält Anlagen
22/231  
Ö 17  
Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Bau von Sirenen für das Haushaltsjahr 2022 (Ref.: Martin Eggers)  
Enthält Anlagen
22/295  
Ö 18  
Sanierung der großen Sporthalle der Robert-Bosch-Gesamtschule - Förderantrag (Ref.: Ulrich Räbiger)  
22/313  
Ö 19  
Neufassung der Benutzungsordnung und Erstellung einer eigenen Gebührensatzung mit Kostentarif für die Stadtbibliothek (Ref.: Thomas Kittel)  
Enthält Anlagen
22/263  
Ö 20  
Förderung von investiven Maßnahmen im Kulturbereich 2022 - Vergabe von Restmitteln (Ref.: Rosa Wagner-Kröger)  
22/270  
Ö 21  
Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich 2021 - Änderung des Empfängers der Zuwendung (Ref.: Andrea Stühmeier)  
22/286  
Ö 22  
Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich 2022 (Ref.: Anna Engelhardt)  
Enthält Anlagen
22/194  
Ö 22.1  
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage 22/194: Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich 2022  
22/334  
Ö 23  
Investitionszuschüsse im Rahmen der Sportförderung 2022 (Ref.: Matthias König)  
22/288  
Ö 24  
Antrag der Labora gGmbH gem. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Jugendwerkstätten (Ref.:Carina Goertz)  
22/302  
Ö 25  
Bewerbung der Stadt Hildesheim im Förderprogramm "AMIF- Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds" mit dem Projekt "Bunte Nordstadt" (Ref.: Rashmi-Alena Grashorn)  
Enthält Anlagen
22/280  
Ö 26  
Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei und der CDU-Fraktion und der Gruppe Die Unabhängigen/FDP: Ergänzungsantrag zur Vorlage 22/287: Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes (Ref.: Dr. Rita Weber)
22/329  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Um die Realisierung des dargestellten Projekts zu garantieren, werden folgende Punkte beschlossen.

 

Der Rat prüft und stellt im Gremienlauf fest, ob die von ihm selbst aufgestellten Bedingungen gem. Ziffer 1-4 aus Vorlage 22/048 und dem Ergänzungsantrag 22/102 erfüllt sind.

  1. Die Entwürfe der Grundstückskaufverträge zwischen der Stadt und dem Käufer werden vor Abschluss im Rahmen einer Akteneinsicht dem Rat zur Verfügung gestellt.
  2. Die Verwaltung beauftragt ein zweites Gutachten, wie es in Ziffer 2 beschrieben ist. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgestellt.
  3. Die Kompensation der eventuell zu fällenden Bäume erfolgt zeitnah in Gänze in einem Umkreis von 500 Meter des betroffenen Grundstückes. Die möglichen Standorte werden den zuständigen Ortsräten vorgelegt und diese werden dazu angehört. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität entscheidet darüber.
  4. Der entsprechende Auszug aus dem Bauantrag wird vor Erteilung dem Rat im Rahmen einer Akteneinsicht zur Verfügung gestellt.

In den Kaufvertrag werden folgende Punkte mit aufgenommen:

 

  1. Ein Weiterverkauf der Grundstücke (unbebaut) an einen Dritten darf nicht erfolgen. In diesem Falle wird der Verkauf zu den gleichen Konditionen entschädigungsfrei rückabgewickelt. Die Stadt Hildesheim erhält ein Vorkaufsrecht bei einem späteren Verkauf der Grundstücke.
  2. Eine Bebauung muss innerhalb von 3 Jahren begonnen werden.
  3. Der in der Vorlage 22/026 vorgestellte soziale und gemeinwohlorientierte Nutzungsmix (u. a. Betreutes Wohnen, Tagespflege, studentischen Wohnen) wird anteilsmäßig festgeschrieben. Es wird eine entsprechende Regelung in den Vertrag aufgenommen, wenn das Nutzungsspektrum vor Baubeginn und nach Baubeginn nicht vorgesehen wird. Bei nicht Einhaltung wird eine Vertragsstrafe festgelegt.
  4. Das vorgesehene Mobilitätskonzept wird dahingehend ergänzt, dass neben E-Bike-Ladestationen 4 Ladepunkte für E-PKW errichtet werden. Darüber hinaus werden beim Car-Sharing-Angebot auch E-PKW mit aufgenommen.

Der Abschluss des Kaufvertrages wird ausgesetzt, bis der Rat geprüft und festgestellt hat, dass die unter den Ziffern 1-2 genannten Bedingungen des Beschlussvorschlages dieses Antrages erfüllt sind.

 

   
    14.09.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
    Ö 5.2 - geändert beschlossen
   

geänderter Beschluss:

 

Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei, der CDU-Fraktion und der Gruppe Die Unabhängigen/FDP: Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes

 

Um die Realisierung des dargestellten Projekts zu garantieren, werden folgende Punkte beschlossen.

 

Der Rat prüft und stellt im Gremienlauf fest, ob die von ihm selbst aufgestellten Bedingungen gem. Ziffer 1-4 aus Vorlage 22/048 und dem Ergänzungsantrag 22/102 erfüllt sind.

1. Die Entwürfe ders Grundstückskaufverträages zwischen der Stadt und dem Käufer werden vor Abschluss im Rahmen einer Akteneinsicht Einsichtnahme dem Rat zur Verfügung gestellt.

2. Die Verwaltung beauftragt ein zweites Gutachten, wie es in Ziffer 2 beschrieben ist. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgestellt. Die Verwaltung beauftragt geeignete Fachunternehmen die Großverpflanzung zu bewerten und die Kosten zu ermitteln. Daraufhin sollen Angebote erstellt werden. Die Ergebnisse werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

3. Die Kompensation der eventuell zu fällenden Bäume erfolgt zeitnah in Gänze in einem Umkreis von 500 Meter des betroffenen Grundstückes. Die möglichen Standorte werden den zuständigen Ortsräten vorgelegt und diese werden dazu angehört. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität entscheidet darüber.

4. Der entsprechende Auszug aus dem Bauantrag Der Entwurf der Baugenehmigung wird vor Erteilung dem Rat im Rahmen einer Akteneinsicht Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

In den Kaufvertrag werden folgende Punkte mit aufgenommen:

 

1. Ein Weiterverkauf der Grundstücke (unbebaut) an einen Dritten darf nicht erfolgen. In diesem Falle wird der Verkauf zu den gleichen Konditionen entschädigungsfrei rückabgewickelt. Die Stadt Hildesheim erhält ein Vorkaufsrecht bei einem späteren Verkauf der Grundstücke.

2. Eine Bebauung muss innerhalb von 3 Jahren begonnen werden.

3. Der in der Vorlage 22/026 vorgestellte soziale und gemeinwohlorientierte Nutzungsmix (u. a. Betreutes Wohnen, Tagespflege, studentischen Wohnen) wird anteilsmäßig festgeschrieben. Es wird eine entsprechende Regelung in den Vertrag aufgenommen, wenn das Nutzungsspektrum vor Baubeginn und nach Baubeginn nicht vorgesehen wird. Bei nicht Einhaltung wird eine Vertragsstrafe festgelegt.

4. Das vorgesehene Mobilitätskonzept wird dahingehend ergänzt, dass neben E-Bike-Ladestationen 4 Ladepunkte für E-PKW errichtet werden. Darüber hinaus werden beim Car-Sharing-Angebot auch E-PKW mit aufgenommen.

Der Abschluss des Kaufvertrages wird ausgesetzt, bis der Rat geprüft und festgestellt hat, dass die unter den Ziffern 1-2 genannten Bedingungen des Beschlussvorschlages dieses Antrages erfüllt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

   
    19.09.2022 - Verwaltungsausschuss
    N 26 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 26.1  
Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes (Ref.: Andrea Döring)  
22/287  
Ö 26.2  
Ergänzungsantrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei, der CDU-Fraktion und der Gruppe Die Unabhängigen/FDP zur Vorlage 22/287: Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes  
22/340  
Ö 27  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten      
Ö 28  
Anfragen und Anregungen      
N 29     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 04.07.2022 (vertraulicher Teil)      
N 30     Verkauf einer Teilfläche      
N 31     Verkauf von Flurstücken      
N 32     Verlängerung eines Erbbaurechtsvertrages      
N 33     Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs      
N 34     Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten      
N 35     Anfragen und Anregungen      
               

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