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Vorlage - 22/329  

Betreff: Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei und der CDU-Fraktion und der Gruppe Die Unabhängigen/FDP: Ergänzungsantrag zur Vorlage 22/287: Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Die Partei, Die Unabhängigen
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
14.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.09.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim
26.09.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zurückgestellt   

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Sachverhalt:

 

Das in der Vorlage 22/026 beschriebene Projekt der ARGE AWO und Hanseatic Group war Voraussetzung für den Verkauf zweier Grundstücke (Vorlage 22/048) mit folgenden Ergänzungen (Vorlage 22/102):

 

  1. Der auf dem Flurstück 17/3 geplante „Pocketpark“, seine Pflege durch den Käufer und seine für die allgemeine Öffentlichkeit zugesicherte Zugänglichkeit bis Sonnenuntergang ist im Kaufvertrag zu regeln.
  2. Stadt und Investor prüfen die Verpflanzung des auf Flurstück 19/5 existierenden Großbaums (Blutbuche) durch ein Fachunternehmen und legen die Ergebnisse dem SteBA vor. Sollte die wirtschaftliche Möglichkeit einer Versetzung vom SteBA als machbar eingeschätzt werden, übernimmt der Käufer die Kosten der Umsetzung. Diese sollte möglichst im Bereich der Innenstadt incl. Wallanlagen erfolgen. Sollte die Großbaumverpflanzung nicht möglich sein, so gilt für diesen Baum auch die Regelung unter 3.
  3. Ferner ist die CO2-Bindungskapazität aller auf dem Grundstück zu fällenden Bäume zu ermitteln und ein entsprechender Ausgleich durch Neupflanzungen von entsprechend großen Bäumen im Stadtgebiet durch den Käufer zu schaffen.
  4. Die langfristige Überwachung der Einhaltung des Mobilitätskonzeptes wird vertraglich festgeschrieben.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Um die Realisierung des dargestellten Projekts zu garantieren, werden folgende Punkte beschlossen.

 

Der Rat prüft und stellt im Gremienlauf fest, ob die von ihm selbst aufgestellten Bedingungen gem. Ziffer 1-4 aus Vorlage 22/048 und dem Ergänzungsantrag 22/102 erfüllt sind.

  1. Die Entwürfe der Grundstückskaufverträge zwischen der Stadt und dem Käufer werden vor Abschluss im Rahmen einer Akteneinsicht dem Rat zur Verfügung gestellt.
  2. Die Verwaltung beauftragt ein zweites Gutachten, wie es in Ziffer 2 beschrieben ist. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgestellt.
  3. Die Kompensation der eventuell zu fällenden Bäume erfolgt zeitnah in Gänze in einem Umkreis von 500 Meter des betroffenen Grundstückes. Die möglichen Standorte werden den zuständigen Ortsräten vorgelegt und diese werden dazu angehört. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität entscheidet darüber.
  4. Der entsprechende Auszug aus dem Bauantrag wird vor Erteilung dem Rat im Rahmen einer Akteneinsicht zur Verfügung gestellt.

In den Kaufvertrag werden folgende Punkte mit aufgenommen:

 

  1. Ein Weiterverkauf der Grundstücke (unbebaut) an einen Dritten darf nicht erfolgen. In diesem Falle wird der Verkauf zu den gleichen Konditionen entschädigungsfrei rückabgewickelt. Die Stadt Hildesheim erhält ein Vorkaufsrecht bei einem späteren Verkauf der Grundstücke.
  2. Eine Bebauung muss innerhalb von 3 Jahren begonnen werden.
  3. Der in der Vorlage 22/026 vorgestellte soziale und gemeinwohlorientierte Nutzungsmix (u. a. Betreutes Wohnen, Tagespflege, studentischen Wohnen) wird anteilsmäßig festgeschrieben. Es wird eine entsprechende Regelung in den Vertrag aufgenommen, wenn das Nutzungsspektrum vor Baubeginn und nach Baubeginn nicht vorgesehen wird. Bei nicht Einhaltung wird eine Vertragsstrafe festgelegt.
  4. Das vorgesehene Mobilitätskonzept wird dahingehend ergänzt, dass neben E-Bike-Ladestationen 4 Ladepunkte für E-PKW errichtet werden. Darüber hinaus werden beim Car-Sharing-Angebot auch E-PKW mit aufgenommen.

Der Abschluss des Kaufvertrages wird ausgesetzt, bis der Rat geprüft und festgestellt hat, dass die unter den Ziffern 1-2 genannten Bedingungen des Beschlussvorschlages dieses Antrages erfüllt sind.

 

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Anlagen:

 

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