Beschlussvorschlag:
Um die Realisierung des dargestellten Projekts zu garantieren, werden folgende Punkte beschlossen.
Der Rat prüft und stellt im Gremienlauf fest, ob die von ihm selbst aufgestellten Bedingungen gem. Ziffer 1-4 aus Vorlage 22/048 und dem Ergänzungsantrag 22/102 erfüllt sind.
- Die Entwürfe der Grundstückskaufverträge zwischen der Stadt und dem Käufer werden vor Abschluss im Rahmen einer Akteneinsicht dem Rat zur Verfügung gestellt.
- Die Verwaltung beauftragt ein zweites Gutachten, wie es in Ziffer 2 beschrieben ist. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgestellt.
- Die Kompensation der eventuell zu fällenden Bäume erfolgt zeitnah in Gänze in einem Umkreis von 500 Meter des betroffenen Grundstückes. Die möglichen Standorte werden den zuständigen Ortsräten vorgelegt und diese werden dazu angehört. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität entscheidet darüber.
- Der entsprechende Auszug aus dem Bauantrag wird vor Erteilung dem Rat im Rahmen einer Akteneinsicht zur Verfügung gestellt.
In den Kaufvertrag werden folgende Punkte mit aufgenommen:
- Ein Weiterverkauf der Grundstücke (unbebaut) an einen Dritten darf nicht erfolgen. In diesem Falle wird der Verkauf zu den gleichen Konditionen entschädigungsfrei rückabgewickelt. Die Stadt Hildesheim erhält ein Vorkaufsrecht bei einem späteren Verkauf der Grundstücke.
- Eine Bebauung muss innerhalb von 3 Jahren begonnen werden.
- Der in der Vorlage 22/026 vorgestellte soziale und gemeinwohlorientierte Nutzungsmix (u. a. Betreutes Wohnen, Tagespflege, studentischen Wohnen) wird anteilsmäßig festgeschrieben. Es wird eine entsprechende Regelung in den Vertrag aufgenommen, wenn das Nutzungsspektrum vor Baubeginn und nach Baubeginn nicht vorgesehen wird. Bei nicht Einhaltung wird eine Vertragsstrafe festgelegt.
- Das vorgesehene Mobilitätskonzept wird dahingehend ergänzt, dass neben E-Bike-Ladestationen 4 Ladepunkte für E-PKW errichtet werden. Darüber hinaus werden beim Car-Sharing-Angebot auch E-PKW mit aufgenommen.
Der Abschluss des Kaufvertrages wird ausgesetzt, bis der Rat geprüft und festgestellt hat, dass die unter den Ziffern 1-2 genannten Bedingungen des Beschlussvorschlages dieses Antrages erfüllt sind.