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Sachverhalt:
Nach § 3 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehren nach Anhörung des Ortsrates und des Stadtbrandmeisters über die Ernennung der Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertretung.
Die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister müssen aktive Mitglieder einer Ortsfeuerwehr sein. Sie sind für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen und in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Ortsfeuerwehr Achtum-Uppen
Herr Carsten Siebert wurde auf der letzten Mitgliederversammlung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister gewählt. Er erfüllt die Voraussetzungen.
Ortsfeuerwehr Bavenstedt
Der stellvertretende Ortsbrandmeister Herr Stephan Jarnot wurde auf der Mitgliederversammlung am 30.04.2022 wiedergewählt.
Ortsfeuerwehr Himmelsthür
Der Ortsbrandmeister Herr Daniel Göhr und sein Stellvertreter Herr Björn Ludwigkeit wurden auf der Mitgliederversammlung am 05.02.2022 wiedergewählt.
Ortsfeuerwehr Itzum
Der stellvertretende Ortsbrandmeister Herr Steffen Schlusche wurde auf der Mitgliederversammlung vom 26.03.2022 wiedergewählt.
Ortsfeuerwehr Ochtersum
Der stellvertretende Ortsbrandmeister Herr Matthias Roscheng wurde am 11.01.2022 per Briefwahl wiedergewählt.
Ortsfeuerwehr Stadtmitte II
Der Ortsbrandmeister Herr Markus Gancarz scheidet auf eigenen Antrag mit Ablauf des 30.06.2022 aus seinem Amt aus. Aus diesem Grunde wurde auf der Mitgliederversammlung vom 14.05.2022 der bisherige stellvertretende Ortsbrandmeister Herr Thomas Rode für das Amt des Ortsbrandmeisters vorgeschlagen. Für das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters wurde Herr Marcel Fesser vorgeschlagen, der die Voraussetzungen erfüllt.
Der Stadtbrandmeister hat den Vorschlägen zugestimmt und die Beschlussfassung wie nachstehend befürwortet. Die zuständigen Ortsräte wurden beteiligt.
Nach der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildesheim erhalten die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- €, deren Vertretung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- €.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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