Stadt Hildesheim

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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim
Datum: Mo, 26.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Ochtersum
Ort: Schlesierstraße 13, 31139 Hildesheim

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Aktuelle Stunde      
Ö 5  
Schriftliche Anfragen      
Ö 6  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 04.07.2022 (öffentlicher Teil)  
SI/210/21  
     
   
Ö 7  
Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 8  
Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Moritz Beel im Rat der Stadt Hildesheim (Ref.: Stephan Lenz)  
22/310  
Ö 9  
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes und Verpflichtung durch den Oberbürgermeister      
Ö 10  
Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien (Ref.: Stephan Lenz)  
22/279  
Ö 11  
Verzicht auf öffentliche Ausschreibung der Stelle Stadtkämmerer (Ref.: Dr. Ingo Meyer)  
22/327  
Ö 12  
Wahl des Stadtkämmerers und Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit (Ref.: Dr. Ingo Meyer)  
22/328  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Einbringung des Haushalts 2023 (Ref.: Dr. Ingo Meyer und Ulf Behnel)      
Ö 14  
Berufung von Ehrenbeamten der Hildesheimer Ortsfeuerwehren (Ref.: Thomas Giesa)  
22/299  
Ö 15  
Satzungsänderung der hannIT (Ref.: Erdinc Parlak)  
Enthält Anlagen
22/269  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zuzustimmen, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Oberbürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

  1. Der Vertreter/die Vertreterin wird zudem ermächtigt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR zu beschließen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000,- € verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 

 

   
    07.09.2022 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zuzustimmen, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Oberbürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

2. Der Vertreter/die Vertreterin wird zudem ermächtigt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR zu beschließen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000,- € verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

   
    12.09.2022 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zuzustimmen, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Oberbürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

2. Der Vertreter/die Vertreterin wird zudem ermächtigt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR zu beschließen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000,- € verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

   
    19.09.2022 - Verwaltungsausschuss
    N 11 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    26.09.2022 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zuzustimmen, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Oberbürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

2. Der Vertreter/die Vertreterin wird zudem ermächtigt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR zu beschließen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000,- € verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig mit 1 Enthaltung

Ö 16  
5. Änderungssatzung zur Wochenmarktsatzung (Ref.: Maik Brückner)  
Enthält Anlagen
22/231  
Ö 17  
Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Bau von Sirenen für das Haushaltsjahr 2022 (Ref.: Martin Eggers)  
Enthält Anlagen
22/295  
Ö 18  
Sanierung der großen Sporthalle der Robert-Bosch-Gesamtschule - Förderantrag (Ref.: Ulrich Räbiger)  
22/313  
Ö 19  
Neufassung der Benutzungsordnung und Erstellung einer eigenen Gebührensatzung mit Kostentarif für die Stadtbibliothek (Ref.: Thomas Kittel)  
Enthält Anlagen
22/263  
Ö 20  
Förderung von investiven Maßnahmen im Kulturbereich 2022 - Vergabe von Restmitteln (Ref.: Rosa Wagner-Kröger)  
22/270  
Ö 21  
Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich 2021 - Änderung des Empfängers der Zuwendung (Ref.: Andrea Stühmeier)  
22/286  
Ö 22  
Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich 2022 (Ref.: Anna Engelhardt)  
Enthält Anlagen
22/194  
Ö 22.1  
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage 22/194: Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich 2022  
22/334  
Ö 23  
Investitionszuschüsse im Rahmen der Sportförderung 2022 (Ref.: Matthias König)  
22/288  
Ö 24  
Antrag der Labora gGmbH gem. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Jugendwerkstätten (Ref.:Carina Goertz)  
22/302  
Ö 25  
Bewerbung der Stadt Hildesheim im Förderprogramm "AMIF- Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds" mit dem Projekt "Bunte Nordstadt" (Ref.: Rashmi-Alena Grashorn)  
Enthält Anlagen
22/280  
Ö 26  
Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei und der CDU-Fraktion und der Gruppe Die Unabhängigen/FDP: Ergänzungsantrag zur Vorlage 22/287: Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes (Ref.: Dr. Rita Weber)
22/329  
Ö 26.1  
Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes (Ref.: Andrea Döring)  
22/287  
Ö 26.2  
Ergänzungsantrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei, der CDU-Fraktion und der Gruppe Die Unabhängigen/FDP zur Vorlage 22/287: Städtebauliche Entwicklung des Hindenburgplatzes  
22/340  
Ö 27  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten      
Ö 28  
Anfragen und Anregungen      
N 29     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 04.07.2022 (vertraulicher Teil)      
N 30     Verkauf einer Teilfläche      
N 31     Verkauf von Flurstücken      
N 32     Verlängerung eines Erbbaurechtsvertrages      
N 33     Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs      
N 34     Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten      
N 35     Anfragen und Anregungen      
               

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