Stadt Hildesheim

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Auszug - Satzungsänderung der hannIT  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Ochtersum
Ort: Schlesierstraße 13, 31139 Hildesheim
22/269 Satzungsänderung der hannIT
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Blume, Florian
Federführend:18.1 Fachkräfte- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Parlak referierte die Vorlage.


Beschluss:

 

1. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zuzustimmen, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Oberbürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

2. Der Vertreter/die Vertreterin wird zudem ermächtigt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR zu beschließen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000,- € verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig mit 1 Enthaltung

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