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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hildesheim hat mit der Vorlage 21/153 u.a. dem Antrag der Musikschule Hildesheim e.V. auf Förderung einer Feueralarmanlage für das Musikschulgebäude zugestimmt, da im Sinne der Verantwortung und Fürsorge v.a. gegenüber den Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern im Haus eine Alarmierungsmöglichkeit unerlässlich ist. Die Maßnahme mit einem Kostenvolumen von 28.836,92 € wird mit 21.628,- € gefördert (75 %).
Das Musikschulgebäude gehört zum Eigentum der Leester-Musikschul-Stiftung. Die an dem Gebäude vorzunehmenden Installationen übersteigen aber den Umfang, der üblicherweise von einem Mieter, der der Musikschulverein ist, vorgenommen werden können bzw. dürfen. Der Verein war deswegen nicht antragsberechtigt. Die Zuwendung wurde folglich nicht an den Musikschulverein überwiesen; sie ist in das Haushaltsjahr 2022 übertragen worden.
Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde die Leester-Musikschul-Stiftung aufgefordert, den Antrag unter ihrem Namen erneut zu stellen. Das Rechnungsprüfungsamt hat gleichzeitig empfohlen, die Zustimmung der Ausschüsse und den Beschluss des Rates der Stadt Hildesheim erneut einzuholen, da sich der Empfänger der Zuwendung geändert hat. An der Sinnhaftigkeit und Förderwürdigkeit der Maßnahme hat sich dagegen nichts geändert.
Beschlussvorschlag:
Die Leester-Musikschul-Stiftung erhält für den Einbau einer Feueralarmanlage im Musikschulgebäude aus dem Investitionsfonds für außerschulische Bildung und für den Sozialbereich des Jahres 2021 – vorbehaltlich der Realisierung der Maßnahme – einen Zuschuss in Höhe von 21.628,- €.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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