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Vorlage - 22/288  

Betreff: Investitionszuschüsse im Rahmen der Sportförderung 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nowak, Jürgen
Federführend:51.2 Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
06.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
07.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.09.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
26.09.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim unterstützt seit 2014 wieder Investitionen im Sportbereich. Von 2014 bis 2018 standen im Haushalt jährlich 60.000,- € für die Sportförderung zur Verfügung. 2019 wurden die Fördermittel auf 90.000,- € erhöht. Gemäß den Haushaltsbegleitbeschlüssen (Vorlage 16/044-1 Ziffer 23) sollen von der Summe bei Bedarf 10.000,- € für den vereinsungebundenen Sport (Informeller Sport) verwendet werden. In diesem Jahr wurde der Ansatz für den vereinsungebundenen Sport einmalig um 10.000,- € erhöht, um weitere Projekte aus den Ortsteilen fördern zu können.

 

Die Hildesheimer Sportvereine wurden am 22.02.2022 angeschrieben und auf die Möglichkeit der Zuschussbeantragung hingewiesen. Grundlage ist die vom Rat am 07.02.2022 beschlossene neue Förderrichtlinie für den Vereinssport.

 

Antragsberechtigt sind danach Sportvereine, die folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

  • Sitz in der Stadt Hildesheim
  • im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hildesheim eingetragen
  • Mitglied im KSB Hildesheim
  • vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt

 

Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Gesellschaften, die ausweislich ihrer Satzung sportliche Zwecke verfolgen und deren Gesellschafter ein Sportverein ist, der die vorgenannten Bedingungen erfüllt.

 

      Ziel der Zuwendungen ist die Förderung des Sports im Gebiet der Stadt Hildesheim. Hierbei steht der eigentliche Zweck des Sports im Vordergrund. Demnach sollen Fördermittel vorrangig dem ausgeübten Sport direkt oder indirekt zugutekommen.

      Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. zum Umbau, zur Modernisierung und Sanierung von Sportanlagen sowie Gemeinschaftsanlagen im Gebiet der Stadt Hildesheim.

      Clubhaus- und Vereinsheimsanierungen werden dagegen nur nachrangig gefördert. Nicht förderfähig sind überwiegend wirtschaftlich genutzte Räume, wie zum Beispiel Vereinsgaststätten und Wohnungen.

      Die Fördersumme sollte 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Ausnahmen davon sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse an der Maßnahme möglich.

      Durch den Zuwendungsempfänger ist in jedem Fall ein Eigenanteil von mindestens 10 % (inkl. etwaiger Darlehen) zu leisten.

 

Die Antragsfrist endete am 15.06.2022.

 

Die Rückmeldungen der Vereine waren sehr zahlreich. Die eingereichten Zuschuss­anträge liegen in ihrem Antragsvolumen aber nur leicht über den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

 

Insgesamt zur Verfügung stehende Zuschussmittel 2022

 

 

 

Institutioneller Sport

 

80.000,-

Informeller Sport (Standardansatz)

 

10.000,-

Informeller Sport (Sonderansatz)

 

10.000,-

Insgesamt

 

100.000,-

 

 

  1. Förderanträge 2022

 

a)      Institutioneller Sport (Vereinssport) - zur Verfügung stehende Mittel: 80.000,- €

 

8.000,- FC Concordia von 1910 e.V. – LED-Flutlichtanlage

 Der Verein möchte eine LED-Flutlichtanlage installieren.

 Gesamtkosten: ca. 39.750,- € (beantragt: 8.000,- €)

 

1.500,- Eintracht Hildesheim von 1861 e.V. – neue Umrandung Schwungbodenfläche

 Der 12 x 12 m große Schwungboden im „Sportivo“ benötigt eine neue Umrandung, um Verletzungsrisiken auszuschließen.

 Gesamtkosten: ca. 5.140,- € (beantragt: 1.541,- €)

 

17.000,- Hildesheimer Tennisverein von 1892 e.V. – Errichtung Jugendzentrum

 Die Mitgliederzahl des Vereins ist stark gestiegen, die Anzahl der Kinder und Jugendlichen hat sich sogar verdoppelt. Deshalb wird derzeit ein eigenes Jugend­trainingszentrum geschaffen. Im 2. Bauabschnitt werden ein Asphaltplatz in einen Sandplatz umgewandelt, die Ballwand und die Jugendhütte neu hergerichtet sowie neue Zuwegungen geschaffen.

 Gesamtkosten: ca. 73.867,- € (beantragt: 22.000,- €)

 

11.000,- VfS Hildesheim e.V. – Grundsanierung VfV Freibad

 Die Wasseraufbereitung im VfV Freibad soll erneuert werden. Das Bad stellt eine wichtige Bereicherung der Hildesheimer Bäderlandschaft dar. Der Erhalt des Bades sollte gesichert werden.

 Gesamtkosten: ca. 48.796,- € (beantragt: 11.970,- €)

 

5.000,- Reit- und Fahrverein Hildesheim e.V. von 1919 – neue Beregnungsanlage

 Der Verein muss die defekte Beregnungsanlage für die Reithalle austauschen.  Nur ein gleichmäßig bewässerter Reitboden bietet die Festigkeit, um sicher und kontrolliert reiten zu können.

 Gesamtkosten: ca. 33.118,- (beantragt: 5.566,- €)

 

 

8.000,- VfV Borussia 06 Hildesheim e.V.– Sanitärräume & Umkleiden am Friedrich-Ebert-Stadion

Die Dusch- und Toilettenanlage am Friedrich-Ebert-Stadion muss vollständig erneut werden. Dies gilt ebenso für die Jugendumkleiden / Umkleiden der Gastmannschaften am Stadion.

 Gesamtkosten: ca. 46.231,- € (beantragt: 8.000,- €)

 

2.000,- Sektion Hildesheim des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. – Anschaffung eines Moonboards

 Die Sektion Hildesheim des Deutschen Alpenvereins hat 2014/2015 die neue Kletterhalle am Lerchenkamp errichtet. Die Anlage soll jetzt durch ein „Moonboard“ bereichert werden. Dies ist ein standardisiertes Trainingsboard, welches speziell für den Leistungssport entwickelt wurde und insbesondere den jungen Athletinnen und Athleten eine riesige Auswahl an Bouldermöglichkeiten bietet.

 Gesamtkosten: ca. 8.500,- € (beantragt: 2.000,- €)

 

5.000,- Sportverein Blau-Weiß Neuhof e.V. – LED-Flutlichtanlage

 Das große Kunstrasenspielfeld des Vereins soll mit einer LED-Flutlichtanlage ausgestattet werden.

Gesamtkosten: ca. 34.242,- € (beantragt: 5.000,- €)

 

19.000,- Hildesheimer Tennisclub Rot-Weiß e.V. – Grundsanierung drei Plätze

Die Sandplätze des Vereins sind 40 Jahre alt und die Drainage entwässert manche Plätze nicht mehr ausreichend. Das Abtrocken der Plätze dauert deshalb bis zu 24 Stunden. Demzufolge müssen drei Plätze neu hergerichtet werden dafür muss auch die Zuwegung ausgebaut werden.

Gesamtkosten: ca. 95.000,- (beantragt: 19.000,- €)

 

3.500,- MTV von 1848 Hildesheim e.V. – Grundsanierung Sporthalle

Der Verein hat 1995 eine eigene Sporthalle errichtet. Diese muss jetzt dringend saniert werden. Geplant ist die Erneuerung von Fenstern, der Decken­beleuchtung sowie der Eingangstür.

Gesamtkosten: ca. 13.837,- € (beantragt: 4.150,- €)

 

Hinweis:  Der Antrag des Schäferhunde Vereins - Ortsgruppe Hildesheim auf Bau eines Brunnens muss abgelehnt werden, da der Verein nicht Mitglied im KSB ist. Dieses ist nach den Richtlinien Voraussetzung für die Antragberechtigung.

 

b)     Informeller Sport (Vereinsungebunden) - zur Verfügung stehende Mittel 20.000,- €

 

10.000,- Weiterer Ausbau der „Open Sports 2.0“ Anlage am Philosophenweg durch Cluster e.V.

Die bestehende „Open Sports 2.0“ Anlage wird sehr gut angenommen und verfügt bereits über folgende Angebote: Skaterplatz, Soccercourt, Hip-Hop Dance Floor, Basketballkorb und Graffiti-Wände. Die Anlage soll in den Jahren 2021 bis 2023 um mehrere Attraktionen erweitert werden. Der Bau des Basketballplatzes und der „ZDF-Torwand“ ist im Rahmen des ersten Bauabschnitts bereits erfolgt, im Rahmen des zweiten Bauabschnitts steht jetzt die Anlage eines Rasen-Volleyballfeldes an. Außerdem sollen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden.

 

 Gesamtkosten: 80.317,- € davon investiv 27.250,- €
(beantragt insges.: 20.000,- €) (Beschluss 10.000,-  /2021 mit der Option 10.000,- /2022)

 

10.000,- Streetballfeld Ochtersum

 Der Rat hat einen Sonderansatz in Höhe von 10.000,- € für weitere Projekte aus den Ortsteilen zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsbegleitbeschluss wies insbesondere auf Streetballfelder in Ochtersum und auf der Marienburger Höhe hin. Auf der Grünfläche an der Adolf-Kolping-Straße / Ecke Am Wildgatter in Ochtersum gibt es bereits konkrete Pläne, den vorhandenen Streetballkorb um einen zweiten zu ergänzen und dadurch ein Streetballfeld zu schaffen. Diese Maßnahme wird nach aktuellen Kostenstand voraussichtlich annährend 10.000,- € kosten. Das Vorhaben auf der Marienburger Höhe hat noch keine Planungsreife erreicht und lässt sich voraussichtlich auch nicht aus dem Sonderansatz finanzieren.

 

Hinweise: Da sich die Flächen für den informellen Sport im Eigentum der Stadt Hildesheim befinden und nicht verpachtet sind, handelt es sich haushaltsrechtlich nicht um einen Zuschuss. Die Haushaltsmittel für die Baumaßnahmen werden deshalb dem Bereich Grün ausgezahlt.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass mit der städt. Förderung Investitionen in Höhe von ca. 440.000,- € ermöglicht werden.

 

b)     Nachrichtlicher Hinweis auf bereits bekannte Projekte, über die 2023 entschieden werden muss

 

Timo e.V. / Go 20 – Bau Soccercourt

Die Go 20 Kita im Bischofskamp soll perspektivisch auf dem Außengelände einen Soccercourt erhalten, welcher auch durch das Quartier genutzt werden könnte. Mit der Umsetzung der Baumaßnahme ist voraussichtlich 2023 zu rechnen. Ein offizieller Zuschussantrag wurde bislang nicht gestellt.

 

Weitere Streetballfelder in den Ortsteilen

Die Vorhaben haben noch keine Planungsreife erreicht.

 

Anmerkung

 

Die Verwaltung wird den Ausschuss für Schule/Bildung und Sport informieren, falls sich gravierende Abweichungen von der Mittelverteilung durch z.B. geänderte oder zurück­gezogene Anträge ergeben sollten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verwendung der Investitionszuschüsse im Rahmen der Sportförderung 2022 wird vorbehaltlich der Realisierung der Maßnahmen zugestimmt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

///

 

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