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Sachverhalt:
Mit Schreiben an den Oberbürgermeister vom 25.07.2022 hat Herr Moritz Beel, wohnhaft in Hildesheim, Stettiner Straße 22, den Verzicht auf sein Ratsmandat gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) mit Ablauf des 25.09.2022 erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat die Vertretung (Rat) gem. § 52 Abs. 2 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Herrn Beel Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als Gemeindewahlleiter habe ich gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD in Hildesheim für den Stadtrat, Herrn Dr. Tobias Eckardt, wohnhaft Brühl 18, 31134 Hildesheim über.
Auf Grund des Wahlergebnisses wäre der freigewordene Sitz zunächst auf Frau Soraya Rahn als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD übergegangen. Frau Rahn hat schriftlich auf die Übernahme des Ratsmandats verzichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hildesheim stellt hiermit gem. § 52 NKomVG fest, dass das Ratsmitglied Herr Moritz Beel, wohnhaft in Hildesheim, Stettiner Straße 22, seinen Sitz im Rat der Stadt Hildesheim durch schriftlichen Verzicht verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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