Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans IZ 196 „Am Fuchsberg“ wird gemäß §2 Abs.1 BauGB beschlossen.
Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB unter Verzicht auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
03.09.2019 - Ortsrat Itzum-Marienburg
Ö 5 - zur Kenntnis genommen
Initiativantrag:
Der Ortsrat forderte die Stadtverwaltung auf zu prüfen, ob für das Grundstück „Am Fuchsberg“ das Instrument des„PikoParks“ in Frage kommt. Weiterhin wird um Klärung der Frage, wie es um die Umweltverträglichkeit in Bezug auf das Ökosystem auch unter Berücksichtigung des nichtzu bebauenden Grundstückes stehe, gebeten. Vor Abschluss dieser Prüfung solle kein Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr gefasst werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11.09.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans IZ 196 „Am Fuchsberg“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB unter Verzicht auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.