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Vorlage - 19/288-1  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans IZ 196 "Am Fuchsberg"
- Initiativantrag zum Aufstellungsbeschluss


Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Kraaz, HerwartBezüglich:
19/288
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
11.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Initiativantrag  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

 

Der Ortsrat Itzum hat in seiner Sitzung am 03.09.2019 den Initiativantrag gestellt, die Stadtverwaltung  prüfen zu lassen, ob für das Grundstück „Am Fuchsberg" das Instrument des „PikoParks" in Frage käme. Weiter wird um Klärung der Frage gebeten, wie es um die Umweltverträglichkeit in Bezug auf das Ökosystem auch unter Berücksichtigung des nicht zu bebauenden Grundstückes stehe. Vor Abschluss dieser Prüfung solle kein Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr gefasst werden.

Mit PikoPark wird ein neuer Grünflächentyp bezeichnet, der Naturnähe und Begegnung bieten soll. Das Projekt wird vom Wissenschaftsladen Bonn e. V. durchgeführt und über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt gefördert. Der Wissenschaftsladen Bonn e. V. kooperiert in diesem Projekt mit Wohnungsunternehmen, die diese Ziele teilen und gemeinsam mit Mietern einen kleinen naturnahen Park anlegen wollen. Die Voraussetzungen zur Anwendung des Instruments sind daher am Schlehenweg nicht gegeben.

Nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB kann bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung auf eine Umweltprüfung verzichtet werden, wenn eine zulässige Grundfläche festgesetzt wird, die weniger als 20.000 Quadratmeter beträgt. In diesem Fall beträgt die zulässige Grundfläche ca. 200 Quadratmeter, also nur 1% von der Größe, die vom Gesetzgeber für eine Umweltprüfung erst als relevant angesehen wird. Es wäre somit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand mit einer formalen Prüfung verbunden. Abgesehen davon würde die Prüfung zwangsläufig zu einem positiven Ergebnis führen, da mit Umwandlung der Gemeinbedarfsfläche, die ursprünglich für ein Ortsgemeinschaftshaus vorgesehen war, in wesentlich größerem Umfang Baurechte zurückgenommen werden als neue entstehen.

Im Ergebnis der Prüfung des Initiativantrags ist daher festzustellen, dass der Behandlung des Aufstellungsbeschlusses im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr nichts entgegensteht.

Die Beschlussempfehlung nach der Vorlage 19/288 bleibt damit unverändert.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:

 

- Initiativantrag

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Initiativantrag (65 KB)      
Stammbaum:
19/288   2. Änderung des Bebauungsplans IZ 196 "Am Fuchsberg" - Aufstellungsbeschluss   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Beschlussvorlage
19/288-1   2. Änderung des Bebauungsplans IZ 196 "Am Fuchsberg" - Initiativantrag zum Aufstellungsbeschluss   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Mitteilungsvorlage
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