Die 2. Änderung des BebauungsplansDR/HO 275.1 „Herbert-Quandt-Straße“wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 2. Änderung des BebauungsplansDR/HO 275.1 „Herbert-Quandt-Straße“ wird beschlossen.
12.10.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans DR/HO 275.1 „Herbert-Quandt-Straße" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans DR/HO 275.1 „Herbert-Quandt-Straße" wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
14.11.2022 - Verwaltungsausschuss
N 18 - ungeändert beschlossen
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21.11.2022 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans DR/HO 275.1 „Herbert-Quandt-Straße" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans DR/HO 275.1 „Herbert-Quandt-Straße" wird beschlossen.