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Auszug - 20. Änderung des Flächennutzungsplans "Hohnsensee Nord" und Bebauungsplan HW 318 "Hohnsensee Nord"- Aufstellungsbeschlüsse   

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
22/321 20. Änderung des Flächennutzungsplans "Hohnsensee Nord" und Bebauungsplan HW 318 "Hohnsensee Nord"- Aufstellungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër referierte die Vorlage und zeigte die in der elektronischen Anlage zu findende Präsentation.

 

Herr Dr. Eckardt fragte noch einmal konkret nach den Nachteilen einer Erweiterung des Gebietes.

 

Frau Brouër antwortete, dass für eine Gebietserweiterung u.a. erst einmal die grundsätzliche städtebauliche Idee bzw. das Ziel erweitert werden müsste. Dies müsste jedoch im Zusammenhang mit einer Erforderlichkeit für das Wohngebiet stehen. Bei dem zu erweiternden Gebiet handle es sich jedoch um ein sehr homogenes und bislang auch unauffälliges Gebiet - im Hinblick auf notwendige Änderungsbedarfe. Ein Ordnungsbedarf liege daher nicht vor, welcher somit erst einmal kreiert werden müsste. Dies führe jedoch zu einem erhöhten - vor allem zeitlichen - Aufwand.

 

Herr Räbiger befürwortete das Vorhaben der Verwaltung.

 

Herr Bettels äußerte, dass er eine Problematik im Zu- und Ablaufenden Verkehr sehe, welcher zu lösen sei, sollte er über die Sportplätze geleitet werden. Aktuell würde das Vorhaben weiterhin für Konfliktpotential sorgen. Daher könnte seine Fraktion dem Beschluss nicht folgen.

 


Beschluss:

 

Die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans „Hohnsensee Nord" und des Bebauungsplans HW 318 „Hohnsensee Nord" wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2022_10_12_StUM_HW318_19_FNP_Aufstellungsbeschluss (1188 KB)      
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