Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/321  

Betreff: 20. Änderung des Flächennutzungsplans "Hohnsensee Nord" und Bebauungsplan HW 318 "Hohnsensee Nord"- Aufstellungsbeschlüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
28.09.2022 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
12.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich FNP „Hohnsensee Nord“  
Geltungsbereich B-Plan „Hohnsen Nord“  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Innerste-Aue im Bereich zwischen der Dammstraße und der Straße „Hohnsen“ ist für Hildesheim eine wichtige zusammenhängende Grünverbindung und als bedeutsames Sport- Freizeit- und Erholungsband zu definieren. Im Bereich des Hohnsensees liegt das Freibad „Johanneswiese“ mit dem angrenzenden Hohnsensee, dessen Flächen zusammen mit den direkt angrenzenden Grünflächen und Wegeparzellen den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes HW 318 „Hohnsensee Nord bilden. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist eine Teilfläche des Geltungsbereichs des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans HW/OS 311 „Innerste-Aue“ (Aufstellungsbeschluss vom 07.12.2009 Vorlage Nr. 09/317). Dieser hat im Wesentlichen eine Beschränkung der Bebauung und Sicherung des sogenannten Grünen Bandes entlang der Innerste sowie ansonsten eine Nutzung durch überwiegend Sportanlagen zum Ziel.

 

Die Stadt Hildesheim beabsichtigt für die Flächen des Freibades „Johanneswiese“ im Stadtteil Stadtmitte / Neustadt nun konkret ein Sondergebiet „Freizeitbad“ sowie Grün- und Wasserflächen auszuweisen. Die Flächen des Freibades „Johanneswiese“ und des Hohnsensees befinden sich im Außenbereich.

 

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Hildesheim stellt die Flächen des räumlichen Geltungsbereiches als öffentliche Grünfläche überwiegend mit der Zweckbestimmung „Badeplatz“ dar. Um die Zielvorstellung der Planung umsetzen zu können, ist neben der Aufstellung des Bebauungsplans – für den Kernbereich daher auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der Geltungsbereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplans ist dementsprechend kleiner als der Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sollen entsprechend der o.g. Zielsetzung Sonderbauflächen dargestellt werden.

Neben dem Ziel zur Aufrechterhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes definiert das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) den Bereich des Vorhabengebiets als Raum zur Stärkung und fokussierten Weiterentwicklung des Freizeit- und Sportangebotes in Hildesheim. Mit der städtebaulichen Funktion zur Erfüllung von Erholungs- und Freizeitbedürfnissen knüpft das bestehende Freibad „Johanniswiese“ bereits heute an das formulierte Entwicklungsziel an.

Insbesondere vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Stadtgesellschaft und dem Wunsch nach Naherholung und Grün in der Stadt ist der bestehende Freiraum und das Freizeitangebot für die Lebensqualität in Hildesheim von hoher Bedeutung und daher im Rahmen bestehender Möglichkeiten aufrechtzuerhalten.

Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplanes HW 318 „Hohnsensee Nord“ soll die notwendige planungsrechtliche Grundlage für eine gebiets- und naturverträgliche städtebauliche Weiterentwicklung des Erholungs- und Freizeitstandortes geschaffen werden. Neben der reinen Freibad- und Badeseenutzung sollen ergänzend gastronomische Einrichtungen und Flächen für Freiluftveranstaltungen unter Berücksichtigung einer sparsamen und schonenden Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Anlagen geschaffen werden. Daher werden diesen Nutzungen, die über die Funktion eines Bades hinausgehen in der Zweckbestimmung zum Sondergebiet „Freizeitbad“ besonderen Wert beigemessen. Die Zweckbestimmung regelt die Zulässigkeit von Vorhaben im Sondergebiet und ist daher für die Ermittlung der Auswirkungen auf die Umwelt maßgeblich. Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind zu vermeiden. Die mit den Nutzungen verbundenen Geräuschimmissionen sowie mögliche Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes werden im Verfahren besonders betrachtet.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

Darstellung einer Sonderbaufläche „Freizeitbad“ im Flächennutzungsplan und Entwicklung eines Sondergebietes „Freizeitbad“ sowie Festsetzung von Grün- und Wasserflächen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Weiterentwicklung des Erholungs- und Freizeitstandortes Freibad Johanneswiese im Bereich der Innerste-Aue / Hohnsensee.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans „Hohnsensee Nord“ und des Bebauungsplans HW 318 „Hohnsensee Nord wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Geltungsbereich FNP „Hohnsensee Nord“

- Geltungsbereich B-Plan „Hohnsen Nord“

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich FNP „Hohnsensee Nord“ (343 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Geltungsbereich B-Plan „Hohnsen Nord“ (348 KB)      
Stammbaum:
22/321   20. Änderung des Flächennutzungsplans "Hohnsensee Nord" und Bebauungsplan HW 318 "Hohnsensee Nord"- Aufstellungsbeschlüsse   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Beschlussvorlage
22/321-1   20. Änderung des Flächennutzungsplans "Hohnsensee Nord" und Bebauungsplan HW 318 "Hohnsensee Nord"- Aufstellungsbeschlüsse - Anregung des Ortsrates und Stellungnahme der Verwaltung   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Mitteilungsvorlage
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