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Vorlage - 22/343  

Betreff: Traglufthalle JoWiese zur Ganzjahresnutzung des Schwimmerbeckens
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Henschke, Jörg
Federführend:65.1 Technisches Gebäudemanagement Beteiligt:51.2 Schule und Sport
Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
12.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Information
01.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport zur Kenntnis genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

 

Bild 1: Innenperspektive einer Traglufthalle

 

  1. Sachverhalt

 

Im März 2022 wurde den Ratsgremien mit der Vorlage 22/057 das Ergebnis der Wasserflächenbedarfsanalyse vorgelegt.

 

Die Erarbeitung der Bedarfsanalyse erfolgte arbeitsteilig von der Stadtverwaltung (für die Bereiche „Bedarf von Schulen und Vereinen“) und den Stadtwerken (für den Bedarf von „Öffentlichkeit, Markt, Gesundheit und Tourismus“ sowie die Finanzfolgenbetrachtung möglicher Erweiterungs- und Neubauvarianten).

 

Der Rat fasste mit der Vorlage 22/101 dazu folgenden Beschluss:

 

1. Der zusätzliche Bedarf an Schwimmflächen für Vereine und Öffentlichkeit wird anerkannt.

 

2. Weitere Planungen für einen Neubau einer Schwimmhalle sind in Anbetracht der hohen Bau- und Unterhaltungskosten sowie der fehlenden weitereichenden Fördermöglichkeiten zunächst im Themenspeicher zu verankern bzw. in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanungen zu priorisieren.

 

3. Die Verwaltung behält die Entwicklungen der Fördermöglichkeiten im Blick und informiert den Fachausschuss für Schule/Bildung und Sport einmal jährlich.

 

4. Die Verwaltung prüft die Bedingungen zu dem Hochwasserschutz und zu dem Boden und klärt die entsprechenden Fragen. Daneben werden Vergleichsprojekte herangezogen und Markterkundungen betrieben – einschließlich einer entsprechenden Kostenindikation , um die Nutzungszeit des Sportbeckens der JoWiese, beispielsweise durch die Errichtung einer Traglufthalle, in Abstimmung mit dem Betreiber – über die Freibad-Saison hinaus zu verlängern. Die Ergebnisse sind dem Schulausschuss bis zu der Haushaltseinbringung vorzulegen.

 

In dieser Vorlage wird der Punkt 4 des Ratsbeschlusses behandelt. Aus Sicht der Verwaltung kommt für eine Saisonverlängerung nur die Errichtung einer Traglufthalle in Betracht, alternativ wäre eine feste Überdachung denkbar, die jedoch auf Grund der notwendigen baulichen Maßnahmen sowie der örtlichen Gegebenheiten einem Hallenbadneubau gleichkommt, und somit weiter unter Punkt 2 des Ratsbeschlusses behandelt werden müsste.

 

  1. Untersuchung der technischen Machbarkeit

 

Zur Untersuchung der technischen Machbarkeit hat sich die Stadtverwaltung an den Marktführer für Traglufthallen in Deutschland, Firma Paranet, gewendet. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurde ein Konzept entwickelt, welches eine Traglufthalle über das Schwimmerbecken einschl. der Beckenabdeckung vorsieht.

 

Die Traglufthalle besteht aus einer wabenförmigen Drahtseilkonstruktion, die mittels Membrantechnik eine geschlossene Konstruktion bildet. Die Membranen sind 4-lagig aufgebaut und bestehen aus der PVC-Hauptmembran, einer zweifachen PE-Isolierfolie zur Wärmedämmung sowie einer PE-Außenschutzfolie, die resistent gegen Witterungseinflüsse ist. Durch ein permanent betriebenes frequenzgesteuertes Gebläse, wird der notwendige Stützdruck erreicht und die Halle mit ausreichend Frischluft versorgt. Durch moderne Steuerungstechnik mit Druck- und Temperatursteuerung wird der Energieverbrauch reduziert. Die Konstruktion gewährleistet einen hohen Tageslichteinfall von etwa 70 %. Für die Verankerung ist aus statischen Gründen eine Pfahlgründung erforderlich, an der die Drahtseilkonstruktion befestigt wird. Die Konstruktion lässt sich vergleichsweise günstig herstellen und schnell auf- und abbauen.

 

Da die vorhandenen Dusch- und WC-Gebäude reine Sommerbauten sind, die zudem vergleichsweise weit vom Schwimmerbecken entfernt sind, wurden Container für die Unterbringungen der sanitären Anlagen sowie für die Technik der Traglufthalle in der Nähe des Schwimmerbeckens vorgesehen.

 

Die Container sind aus wirtschaftlichen Gründen als ständige Konstruktionen auch während des Freibadbetriebes geplant worden. So entfällt der Auf- und Abbau sowie die Einlagerung während der Freibadsaison. Das Technikgebäude muss für den Ganzjahresbetrieb ertüchtigt werden und vermutlich zusätzlich beheizt werden. 

 

Aus Sicht der Verwaltung kann die Errichtung einer Traglufthalle technisch umgesetzt werden.

Bild 2: Anordnung der Anlage auf dem Freibad JoWiese

 

Bild 3: Ansicht der Traglufthalle (Maße können abweichen)

 

Bild 4: Ansicht der Längsseite der Traglufthalle (Maße können abweichen)

Genehmigungsfähigkeit der Traglufthalle

 

Für die Erarbeitung dieser Vorlage wurden die nachfolgenden Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden eingeholt:

 

Untere Bauaufsichtsbehörde

 

Aus bauordnungsrechtlicher Sicht handelt es sich bei der geplanten Traglufthalle über dem Schwimmbecken und den geplanten Containern um ein baugenehmigungspflichtiges Gebäude gemäß § 60 i.V. mit dem Anhang Ziffer 1.1 Niedersächsischer Bauordnung (NBauO), da diese augenscheinlich größer als 20 m³ im Außenbereich sind.

 

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens sind u. a. die Statik der Gebäude und der Schallschutz zu prüfen.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich wahrscheinlich um eine Nutzungsänderung des Freibades handelt, da es nicht mehr saisonal genutzt wird, sondern vielleicht ganzjährig.

 

Untere Denkmalschutzbehörde

 

Die geplante Traglufthalle befindet sich in der Umgebung von mehreren Baudenkmalen und unterliegt gemäß § 8 Nds. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) dem Umgebungsschutz. Die Maßnahme bedarf daher gemäß § 10 NDSchG einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde der Stadt Hildesheim.

 

Untere Wasserbehörde

 

Das gesamte Projekt befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Innerste. Im Bereich der geplanten Halle und der Container ist mit Wasserhöhen im HQ-100-Fall, also bei einem hundertjährlichen Hochwasser, von bis 10-40 cm zu rechnen. Insbesondere dort, wo der Technik-Container errichtet werden soll, mit 40 cm. Dieser Technik-Container muss, um im Hochwasserfall keinen Schaden zu erleiden, möglichst aufgeständert errichtet werden. Alle Bauwerke müssen hochwasserangepasst errichtet werden und bedürften einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Anlage im Überschwemmungsgebiet.

 

Für das verdrängte Volumen durch die Errichtung der Container und der Halle muss Retentionsraumersatz geschaffen werden (Fläche ca. 0,30 im Schnitt).

 

Untere Bodenschutzbehörde

 

Die geplante Fläche für die Traglufthalle liegt im Geltungsbereich der Verordnung des „Bodenplanungsgebietes Innersteaue in der Stadt Hildesheim“ und ist aufgrund der vorhandenen Schwermetallbelastungen aus dem historischen Harzbergbau dem Teilgebiet 1 zugeordnet.

 

Die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung der Überdachung, inklusive der Aufstellung der Container und der Installation der erforderlichen Technik, ist mit Eingriffen in den Boden verbunden. Hierbei ist mit Bodenaushub zu rechnen, der als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Für die Verwertung bzw. Entsorgung des Bodenaushubs werden daher zusätzliche Kosten anfallen.

 

Für die Fläche liegen zudem eine mäßige Gefährdung der Bodenfunktionen durch Bodenverdichtung und eine hohe standortabhängige Verdichtungsempfindlichkeit der Böden vor. Daher ist während der (zukünftigen) Baumaßnahmen, aber auch bei den regelmäßigen Auf- und Abbauarbeiten für die Traglufthalle, darauf zu achten, dass schädliche Auswirkungen auf den Boden verhindert oder zumindest minimiert werden. Dazu können entsprechende Maschinen bzw. Fahrzeuge eingesetzt werden. Ein häufiges oder regelmäßiges Befahren der Fläche ist dabei zu vermeiden, sofern keine entsprechenden „Wirtschaftswege“ hierfür angelegt sind bzw. werden.

 

Untere Naturschutzbehörde

 

Die Anwendung der Eingriffsregelung nach §§ 13ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die naturschutzrechtliche Voraussetzung zur Genehmigung des im Außenbereich geplanten Vorhabens. Die Genehmigung muss nach § 17 Abs. 1 BNatSchG die Absicherung der konkreten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen einschließen. Gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG sind vom Verursacher eines Eingriffs die für die Beurteilung erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere über

 

1. Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie

2. die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen.

 

Auf dieser Grundlage trifft die Bauaufsichtsbehörde die zur Durchführung der Eingriffsregelung erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen im Benehmen mit der UNB.

 

Fazit:

 

Grundsätzlich bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken gegen die Zulassung des Vorhabens auf Grundlage des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sofern die oben aufgeführten Belange entsprechend berücksichtigt werden.

 

Problematisch ist die Ausweisung der erforderlichen Retentionsflächen.

 

  1. Wirtschaftliche Betrachtung

 

Der wirtschaftlichen Betrachtung wurde eine Nutzung vom Oktober bis zum Ende April, also von sieben Monaten unterstellt, um eine möglichst lange Nutzungszeit zugrunde zu legen.

 

Miet- und Baukosten (5-jährige Nutzung)

 

Es ist eine Sanitärcontaineranlage mit insgesamt acht Containern berücksichtigt worden:

 

1 Doppelcontainer Umkleide Damen

1 Doppelcontainer Umkleide Herren

1 Container WC Damen

1 Container WC Herren

1 Container Duschen Damen

1 Container Duschen Herren

 

Evtl. sind weitere Container, wie ein WC Handicap Container oder ein Container für Personal nötig.

 

Die Kosten für die Traglufthalle zur Miete über eine Mietlaufzeit ab 60 Monaten, inkl. der Lieferung und Abtransport, der Montage und Demontage, allen saisonalen Auf- und Abbauten (Lagerung auf dem Gelände), 24/7h Support, Wartung der Traglufthalle, Auswechselung der Folien (bei Bedarf), liegen geschätzt bei monatlich 24.800,- netto zzgl. MwSt., Stand Juni 2022.

 

Es ist zu beachten, dass derzeitig ein signifikantes Lieferkettenproblem in Europa besteht. Verschiedene Baustoffe und Industrieprodukte sind momentan teilweise nicht lieferbar, bzw. haben sich die Lieferzeiten, ebenso wie die Einkaufspreise, massiv erhöht. Daher ist es nach Angabe der Firma Paranet derzeitig kaum möglich verlässliche Kostenermittlungen aufzustellen.

 

5-jährige Nutzung (Mindestmietdauer):

 

Demnach würden sich die reinen Errichtungs- und Mietkosten für eine 5-jährige Nutzung wie folgt ermitteln:

 

Containeranlage  

 

290.000,-

Mietkosten der Traglufthalle einschl. Auf- und Abbau:

298.000,- € * 5 Jahre=

1.490.000,-

Kosten für die Herrichtung und Vorbereitung der Außenanlage sowie ggf. erf. Gründungsarbeiten für die Hallenkonstruktion und der Containeranlage einschl. Rückbau und Wiederherstellung (sehr grobe Kostenannahme vom FB 65):                           

 

220.000,-

Winterfeste Herrichtung des Technikgebäudes

 

150.000,-

Schaffung von Retentionsflächen (sehr grobe und ungenaue Annahme)

2000 m² * 125,-

 

250.000,-

Architekten- und Ingenieurleistungen (etwa 20 % der Kosten)

 

480.000,-

 

 

 

 

Gesamtkosten (netto)

 

2.880.000,-

Gesamtkosten (brutto)

 

3.427.200,-

Kosten/Jahr (brutto) (5jährige Nutzung)

 

685.440,- €/Jahr

 

Bei einer längeren Mietdauer reduzieren sich die Kosten/Jahr auf Grund des Fixkostenanteils.

 

Betriebskosten:

 

Energiekosten:

 

Die Berechnung der Energiekosten für eine geplante Traglufthalle für die Jo-Bad-Wiese wird nach Angaben des Herstellers berechnet. Folgende Leistungsangaben wurden von dem Hersteller für den Betrieb der Traglufthalle bei einem täglichen Betrieb übermittelt:

 

- Stromverbrauch für das Stützgebläse 24 Std. Betrieb täglich: Ca. 4-5 kW im mittleren Durchschnitt pro Stunde/ca. 120 kW täglich.

 

- Stromverbrauch für eine LED- Innenbeleuchtung bei 12 Std Betrieb täglich: Ca. 1-2 kW im mittleren Durchschnitt pro Stunde/ca. 15 - 20 kW täglich.

 

- Energieverbrauch Heizung Erdgas 24 Std. Betrieb täglich bei 28 °C: Ca. 20 kW im mittleren Durchschnitt pro Stunde/ca. 480 kW täglich.

 

Die Berechnung der Kosten erfolgt auf der Basis eines Durchschnittspreises der letzten
drei Jahre (2019-2021), die die Stadt Hildesheim für die leistungsgemessenen Energie-verbrauchsstellen beim Strom und Gas gezahlt hat.

 

Stromkosten: 23,00 ct/kWh

Gaskosten: 4,2 ct/kWh

 

Zu 1) Stützgebläse:

Leistung 4-5 kW Annahme 4,5 kW

Betriebsdauer: 24 h

Saisonbetrieb: von 01.10. bis 30.04. 212 Tage

Energieverbrauch: 4,5 kW x 24 h x 212 Tage 22.896 kWh

Energiekosten: 22.896 kWh x 23,00 ct/kWh 5.266,08 €

 

Zu 2) LED – Beleuchtung:

Leistung 1-2 kW Annahme 1,5 kW

Betriebsdauer: 12 h

Saisonbetrieb: von 01.10. bis 30.04. 212 Tage

Energieverbrauch: 1,5 kW x 12 h x 212 Tage 3.816 kWh

Energiekosten: 3.816 kWh x 23,00 ct/kWh 877,68 €

 

Zu 3) Erdgasheizung:

Leistung 20 kW

Betriebsdauer: 24 h Annahme: Keine Nachtabsenkung, (Vollastbetrieb-Maximale Kosten)

Saisonbetrieb: Von 01.10. bis 30.04. 212 Tage 5.088 Betriebsstunden

Energieverbrauch: 20 kW x 24 h x 212 Tage 20 kW x 5.088 h 101.760 kWh

Energiekosten: 101.760 kWh x 4,2 ct/kWh 4.273,40 €

 

Diese Energieangaben sind jedoch nicht vollständig, da die Badewasseraufbereitung und -Beheizung hier noch nicht berücksichtigt wurden. Um diese Kosten zu ermitteln, wurden die Energiekosten des Hallenbades in Himmelsthür mit herangezogen. Wir weisen darauf hin, dass dies nur näherungsweise erfolgen konnte, da genauere Berechnungen hierzu kaum möglich sind. Das Technikgebäude mit der Aufbereitungsanlage ist vergleichsweise weit vom Schwimmerbecken entfernt, sodass mit erheblichen Energieverlusten allein über die Rohrleitungswege zu rechnen ist. Dieses genauer zu berechnen wäre mit einem Planungsauftrag an ein externes Ingenieurbüro verbunden, wofür derzeitig keine Mittel vorhanden sind.

 

Anbei die Verbrauchswerte des Hallenbads Himmelsthür der letzten vier Jahre als Vergleichsgrundlage. Die letzten zwei Jahre sind durch die Corona-Schließung zu niedrig, sodass wir uns an den vorherigen Jahren orientieren.

 

Gasverbrauch Hallenbad Himmelsthür (Vergleichswerte):

2021 – 105.000 kWh

2020 91.000 kWh

2019 147.000 kWh

2018 – 145.000 kWh

 

Der zuvor ermittelte Verbrauch von 101.760 kWh erscheint somit im Vergleich für die Beheizung realistisch. Da jedoch die Beheizung des Technikgebäudes unberücksichtigt ist und wir zusätzliche Wärmeverluste infolge des weit entfernten Technikgebäudes erwarten, rechnen wir mit einem zusätzlichen Verbrauch von etwa 30.000 kWh

 

Energiekosten Badewasseraufbereitung: 30.000 kWh x 4,2 ct/kWh 1.260,-

 

 

Stromverbrauch Hallenbad Himmelsthür (Vergleichswerte):

2021 – 210.000 kwh

2020 – 200.000 kWh

2019 300.000 kWh

2018 297.000 kWh

 

Auf Grund der geringeren Wasserflächen im Hallenbad Himmelsthür (25m Becken, Nichtschwimmerbecken und Kleinkinderbecken) im Vergleich zum 50m Schwimmerbecken der JoWiese, bei jedoch deutlich mehr Badegästen im Hallenbad Himmelsthür, schätzen wir den Stromverbrauch in ähnlicher Höhe ein. Da die Nutzungszeit auf sieben Monate begrenzt ist, rechnen wir mit einem Stromverbrauch von

 

300.000 kWh*7/12 = 175.000 kWh

 

Energiekosten Badewasseraufbereitung: 175.000 kWh x 23,00 ct/kWh = 40.250,-

 

Gesamtkosten:

Stützgebläse:     5.266,08 €

LED-Beleuchtung:          877,68 €

Badewasseraufbereitung:    40.250,-

 

Erdgasheizung:     4.273,40 €

Erdgasheizung Badewasser:       1.260,-

 

Summe:               51.927,16 €

 

Die aktuelle Entwicklung der Energiekosten wird die Rechnung um das drei bis vierfache erhöhen. Da der Stadt Hildesheim immer noch keine Angebote bezüglich der Strom- und Gaskosten vorliegen und die Energiepreise aktuell den Höchststand erreicht haben, wurde hier eine vergleichbare Berechnung durchgeführt. Der Preis für Gas und Strom an der EEX betrug am 09.09.2022:

 

Strom EEX 517,- €/MWh

Gas EEX 194,58/MWh

 

Damit wurde die für das Jahr 2023 erwartete Bruttopreis mit Umlagen, Abgaben und Steuern pro 1 kWh Strom ca. 75 ct und pro 1 kWh Gas ca. 29 ct betragen.

 

Stromkosten: 75,- ct/kWh

Gaskosten: 29,- ct/kWh

 

Setzt man diese Preise in die obige Berechnung erhält man folgendes Ergebnis:

 

Stützgebläse:    17.172,-

LED-Beleuchtung:       2.862,-

Badewasseraufbereitung:  131.250,-

 

Erdgasheizung:    29.510,-

Erdgasheizung Badewasser:     8.700,-

 

Summe:                             189.494,-  € ~  190.000,-

 

Personalkosten:

 

Der Betrieb muss durch die Stadt Hildesheim erfolgen, da der Betreibervertrag mit der Eventwerft sich nur auf die Freibadsaison bezieht und der Betreiber den Vertrag auch nicht ausweiten möchte. Neben den Energiekosten sind zudem Personalkosten für den Betrieb des Bades außerhalb der Freibadsaison zu berücksichtigen. Die Verwaltung geht auf Grund der eher geringeren Attraktivität einer Traglufthalle im Vergleich zu anderen konkurrierenden Hallenbädern von einer reinen Vereinsnutzung aus. Für Schulschwimmen wird laut Bedarfsplanung keine zusätzliche Fläche benötigt. Insofern sollte man diesen Aspekt nur zurückhaltend einplanen, zumal die JoWiese für viele Schulen sehr schlecht erreichbar ist.

 

Die Verwaltung kalkuliert hierfür mit einer Vollzeitstelle, da die Badeaufsicht von den Nutzenden sichergestellt wird. Unklar ist noch die Vertretungsfrage und ob der Betrieb mit nur einer Person sichergestellt werden kann. Ggf. müssen hier noch Vereinbarungen mit anderen Badbetreibern getroffen werden. Der Verwaltungsanteil für den Halbjahresbetrieb beträgt somit etwa 70.000,- €/Jahr.

 

Reinigungskosten:

 

Container - Mo.-Sa.: 2,25 h x 6 Tage x 4,66 Wochen x 28 € = 1.761,48 €

Sonntag - 2,25 h x 1 x 4,66 Wochen x 28 € x 0,75 % Zuschlag = 220,19 €

 

Kosten Container = 1.981,67 €

 

Schwimmbecken Unterhaltsreinigung manuelle Reinigung ohne Maschine

730 qm/250 qm = 2,92 h x 28 € x 6 x 4,66 Wo. = 2.286,01 €

2,92 h x 1 x 4,66 Wo. x 0,75 % x 28 € = 285,75 €

 

Kosten Schwimmbecken 2.571,76 €

 

Schwimmbecken UR mit Maschine

I.Mop Reinigungsmaschine Kosten = (brutto) 2.500,- €/Leistung 1.000 qm in einer Stunde.

 

730 qm/1000 qm = 0,73 h x 28 € = 20,44 €

 

Maschinenstundenverrechnungssatz: Anschaffungskosten 2.500,- €/365 Tage im Einsatz = 6,85 € + 2,4 % Verschleiß = 7,02 € pro Std.

20,44 € + 7,02 € = 27,46 € + 0,25 % Aufrüstzeit = 34,33 €

 

34,33 € x 6 T x 4,66 Wo. = 959,87 €

 

34,33 € x 1 T x 4,66 Wo. x 0,75 % = 119,98 €

 

Kosten Schwimmbecken mit Maschineneinsatz 1.077,85 €

Kosten Unterhaltsreinigung insgesamt ca. 5.650,- €/Monat

 

Da die Nutzung etwa 7 Monate andauert, entstehen Kosten von etwa 40.000,- €/Jahr netto/ bzw. 47.000,- € brutto

 

Wasser- und Abwasserkosten:

Saisonbetrieb: Von 01.10. bis 30.04. = 30 Wochen

Filterrückspülung: 2*Woche a 30m³ = 1700m³

Sonstige Wasserverluste durch Verdunstung und Austrag = 300m³

 

Duschen: 200 Personen täglich/50 Liter = 2.000m³

 

Gesamtwasserverbrauch: 4.000 m³ * 5,4 *1,07 = 23.100,-

 

Gesamtkostenaufstellung:

Bau- und Mietkosten 

685.440,-€/Jahr

Energiekosten

190.000,- €/Jahr

Personalkosten

70.000,- €/Jahr

Reinigungskosten

47.000,- €/Jahr

Wasser- und Abwasser

23.100,- €/Jahr

 

 

Kosten/ Jahr

1.015.540,- €/Jahr

Gesamtkosten für 5 jährige Nutzung

5.077.700,-

 

Den Kosten sind etwaige Einnahmen durch die Vereinsnutzung gegenzurechnen.

 

  1. Ergebnis

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Errichtung einer Traglufthalle im Hochwassergebiet der Innersten mit hohen Anforderungen an den Umweltschutz und dem Ausgleich durch die Ausweisung von alternativen Retentionsflächen verbunden ist. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Errichtung des Bauwerks technisch problemlos möglich.

 

Da der derzeitige Freibadbetreiber den Betrieb der Traglufthalle abgelehnt hat, muss die Stadt Hildesheim den Betrieb des Bades vermutlich in Eigenregie sicherstellen. Hierfür ist ein Mitarbeiter kalkuliert worden, hinzukommt der zus. Verwaltungsaufwand.

 

Die Maßnahme ist insgesamt mit sehr hohen Kosten verbunden, die nicht als Investition abgebildet werden können, sondern aus dem Aufwand bezahlt werden müssen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass in den Kostenermittlungen noch erhebliche Abweichungen möglich sind.

 

Die Errichtung, der Rückbau sowie der Betrieb der Halle ist mit einem hohen Energie- und Ressourcenverbrauch verbunden, daher ist ein hoher CO² -Ausstoß zu berücksichtigen. Im Freibadbetrieb entstehen Nachteile, da notwendige Eingriffe in die Umgebung des Schwimmerbeckens die Attraktivität verringern und die Liegeflächen reduziert werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Errichtung der Anlage für eine reine Vereinsnutzung in Anbetracht des hohen Genehmigungsaufwandes für das Bauen im Hochwassergebiet und der hohen Kosten, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Energiekrise, nicht zu empfehlen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

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