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Sachverhalt:
Zur Abrundung der Bauflächen südlich des Neubaugebietes Ostend und insbesondere entlang der Senator-Braun-Allee, soll die derzeit ungenutzte Fläche Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee entwickelt werden. Das Bistum Hildesheim plant auf dem 1,1 h großen Grundstück verschiedene Nutzungen (u.a. Büroflächen, Wohngruppen der Kinder- und Jugendstiftung, Wohnen) umzusetzen.
Westlich des Plangebietes besteht eine Brauerei, eine Kindertagesstätte sowie die Neuapostolische Kirche und Kleingartenflächen. Um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche (Weiter-)Entwicklung des Bereiches zu sichern, ergibt sich nun ein Planerfordernis für das Plangebiet.
Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan ist der Bereich als Grünfläche dargestellt. Daher ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.
Das Plangebiet ist im Landschaftsrahmenplan als Fläche zum Erhalt und zur Entwicklung bestehender Grünflächen, zur Stärkung der Sport-, Freizeit- und Naherholungsfunktion, zur Extensivierung der Grünflächenpflege bzw. Nutzung von Parks, Grünanlagen und auf landwirtschaftlich genutzten Grünflächen sowie zum Erhalt und zur Entwicklung von Grünzügen im Siedlungsbereich eingeordnet. Im Zielkonzept ist es der Kategorie V für die Sicherung von Gebieten mit überwiegend sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope zugeordnet. Daher ist hier eine dem Standort angemessene Bebauung vorgesehen, die sich der Fläche unterordnet und entlang der Senator-Braun-Allee einen städtebaulichen Abschluss des Gebietes bildet. Die auf der westlichen Seite vorhandenen Bäume sollen durch ein Pflanz- und Erhaltungsgebot erhalten werden und sichern zusammen mit der Bepflanzung des westlich angrenzenden Brauereigrundstücks den Grünzug Ost (vgl. ISEK). Die genaue Abgrenzung der Pflanz- bzw. Grünfläche ist zum derzeitigen Verfahrensstand nicht abschließend geklärt. Daher wird der Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung analog des Plangebietes des Bebauungsplanes gefasst und eventuell im weiteren Verlauf des Verfahrens entsprechend der konkret vorgesehenen Bebauungsplanfestsetzungen verkleinert.
Aufgrund der exponierten Lage und der umgebenden Strukturen soll im Plangebiet nicht nur Wohnungsbau, sondern auch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, ermöglicht werden. Unter Anwendung der „Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzungen für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz“ soll der Anteil an versiegelten Flächen jedoch so gering wie möglich gehalten werden, um den bestehenden Grünzug weitestgehend zu erhalten. Zudem sind auch für die neu zu bebauende Fläche Pflanzgebote vorgesehen.
Die Erschließung des neuen Gebietes ist durch die bereits bestehende Stichstraße Goslarsche Landstraße gesichert. Eine gutachterliche Verkehrstechnische Stellungnahme über die Auslastung dieses Abzweiges sowie die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Senator-Braun-Allee/Goslarsche Landstraße soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet werden.
Diese Gebietsentwicklung dient der Stärkung der Stadt als Wohnort sowie dessen Wirtschaftskraft durch die Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen. Der Stadt Hildesheim entstehen für den Bebauungsplan keine Kosten. Im Rahmen eines ergänzenden städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und dem Bistum sollen notwendige Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen geregelt werden.
Ziel und Zweck der Planung:
- Entwicklung eines Urbanen Gebietes und Sicherung von Frei-/Grünflächen sowie Festlegung angemessener Erhaltungs- und Pflanzgebote im Bebauungsplan
- Darstellung einer Gemischen Baufläche im Flächennutzungsplan
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans „Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee“ sowie des Bebauungsplans HO 91 und der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung HO 91 „Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Unterrichtungen und Erörterungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Geltungsbereich 18. Änderung des Flächennutzungsplans
- Geltungsbereich Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift HO 91
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich 18. Änderung des Flächennutzungsplans (348 KB) | ||||
2 | öffentlich | Geltungsbereich Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift HO 91 (348 KB) |
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