Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/336  

Betreff: Kommunales Initiativprogramm Aktivierung Wohnraumleerstand zur Schaffung von preiswertem Wohnraum in Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schlummer, Carina
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
12.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.11.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
21.11.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim abgelehnt   
Anlagen:
Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des kommunalen Initiativförderprogramms „Aktivierung des Wohnraumleerstandes“ in Hildesheim  
Folgekostenabschätzung  
Präsentation  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Leerstands-Monitoring der Stadt Hildesheim wiesen die innerstädtischen Stadtteile Stadtmitte-Neustadt, Oststadt-Stadtfeld sowie die Nordstadt eine überdurchschnittliche Leerstandsquote (Gesamt Hildesheim: 2,4%) auf und stellten rund 60 % des gesamten Leerstandes dar. Vor dem Hintergrund der Wohnungsmarktkoordination zur Aktivierung von Wohnungsleerstand und zur Schaffung von preiswertem Wohnraum in der Hildesheimer Innenstadt, hat der Hildesheimer Rat zur Konzipierung eines kommunalen Initiativprogrammes im Rahmen eines Haushaltsbegleitbeschlusses (Zuschuss Sozialer Wohnungsbau 18/425) 500.000,- € bereitgestellt. Ziel dieser Richtlinie ist es, den aktivierten Wohnraum auch für preiswerte Wohnungssegmente in der Hildesheimer Innenstadt (Anlage Förderrichtlinie: Geltungsbereich, S. 9) zur Verfügung zu stellen.

 

Das mit der fachlichen Bearbeitung des Kommunalen Initiativprogramms beauftragte Büro InWIS Beratung & Forschung GmbH aus Bochum hat zunächst eine zielgerichtete Bestandsaufnahme des Wohnungsleerstandes im Programmgebiet durchgeführt. In einem nächsten Arbeitsschritt wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer der identifizierten Immobilien durch die Stadt Hildesheim angeschrieben und zu Telefoninterviews eingeladen, um die Gründe und Motive des Wohnungsleerstandes sowie Schlüsselanreize für eine (Wieder-) Vermietung zu erfahren.

 

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und den Anforderungen aus dem Ratsbeschluss wurde eine aus drei Fördergegenständen bestehende kommunale Förderrichtlinie erarbeitet. Grundlage für die Inanspruchnahme der Förderung ist ein bestehender Wohnungsleerstand, welcher länger als sechs Monate andauert. Im Folgenden werden die drei Fördergegenstände skizziert:

 

  • Die pauschale Wiedervermietungsprämie (Fördergegenstand eins) stellt einen Anreiz dar, um Wohnraum zeitnah wieder dem Wohnungsmarkt zugänglich zu machen.
  • Der zweite Fördergegenstand gewährt Eigentümerinnen und Eigentümern finanzielle Zuschüsse für Umbauten, Renovierungen und Sanierungen von Wohnungsleerstand sowie für Maßnahmen zur Nutzungsänderung von bisher gewerblich genutzten Flächen zu Wohnraum. Voraussetzung ist, dass die Wohnung nach der Inanspruchnahme der Förderung für zehn Jahre zur Vermietung zur Verfügung steht und die mit der Förderung gedeckten Kosten nicht mietwirksam umgelegt werden.
  • Um den sozialen Aspekt der Förderrichtlinie zu erfüllen, erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer, welche ihren leerstehenden Wohnraum über einen vereinbarten Zeitraum (drei bis zehn Jahre) für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stellen, einen finanziellen Zuschuss (Fördergegenstand drei). Die Stadt kann sich so zusätzliche Belegungsrechte sichern. Darüber hinaus wird die Möglichkeit angeboten, dass die Stadt den Wohnraum anmietet und an bedürftige Wohnungssuchende vermittelt. 

 

Für den zweiten Fördergegenstand ist die Inanspruchnahme der kostenlos angebotenen Modernisierungsberatung verpflichtend. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise die Beratung in Fragen der Gebäudesanierung/-instandhaltung, der Nutzungsänderung sowie die Beratung zu (anderen) Fördermöglichkeiten. Die Modernisierungsberatung sorgt dafür, dass der Förderantrag vollständig und bewilligungsreif bei der Stadt eingereicht werden kann. Ebenso ist diese Beratung zentrale Schnittstelle nach innen und außen und steht in enger Abstimmung mit dem Fachbereich 61 – Stadtplanung und Stadtentwicklung. Bei der Wiedervermietungsprämie sowie dem Ankauf von Belegungsrechten ist die Stadt direkte Ansprechpartnerin und begleitet den Förderantrag.

 

Die kommunale Förderrichtlinie setzte auf eine gemeinschaftliche und kommunikative Zusammenarbeit zwischen Stadt und privaten Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnimmobilien zur Stärkung des innerstädtischen Wohnraums und der Verbesserung des Wohnraumangebotes. Das Projekt unterstützt damit ebenfalls die Ziele des Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ_Vorlage 22/07)“, mit dem in den kommenden Jahren in unterschiedlichen Themenfeldern Projekte zur Stärkung der Hildesheimer Innenstadt durchgeführt werden.

 

Die kommunale Förderrichtlinie ist zunächst für drei Jahre angelegt und mit dem verfügbaren Budget von 500.000,- € ausgestattet. Circa ein Fünftel der bereitgestellten Mittel entfallen auf die Modernisierungsberatung. Die Förderanträge können so lange bewilligt werden, wie Mittel zur Verfügung stehen. Für die Umsetzung sind vorläufig in 2023 132.000,- €, in 2024 147.900,- € und in 2025 130.000,- € im Haushalt eingeplant. Eine Besonderheit gilt bei Fördergegenstand drei, dem Ankauf von Belegungsbindungen. Hier besteht die Möglichkeit Belegungsbindungen von bis zu zehn Jahren bei den Eigentümerinnen und Eigentümern einzukaufen. Die Zahlungen für die Belegungsrechte erfolgen jährlich, daher entstehen Folgekosten über die dreijährige Laufzeit des Programms hinaus. Diese Beträge sind vorläufig mit einem Betrag von ca. 90.000,- € kalkuliert und sichern die Finanzierung des Programmbausteins drei. Sie werden in den folgenden Haushaltsjahren anteilig (ab 2026 beginnend mit 11.700,- €) eingestellt.

 

Nach dem Beschluss der Förderrichtlinie wird in einem ersten Schritt die Modernisierungsberatung ausgeschrieben. Ziel ist es diese bis zum Jahresende zu organisieren, so dass der Start des Programms mit Beginn des Jahres 2023 erfolgen kann. Die Förderrichtlinie wird laufend evaluiert und die Ergebnisse werden dem Fachausschuss zur Kenntnis gegeben. Ggf. können auf Basis der Evaluationsergebnisse eine Ausweitung der Fördergegenstände und/oder des Programmgebietes in Betrachtung gezogen werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Dem „Kommunalen Initiativprogramm Aktivierung Wohnraumleerstand zur Schaffung von preiswertem Wohnraum in Hildesheim“ wird einschließlich der Förderrichtlinie (Anlage1) zugestimmt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des kommunalen Initiativförderprogramms „Aktivierung des Wohnraumleerstandes“ in Hildesheim
- Folgekostenabschätzung

- Präsentation

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des kommunalen Initiativförderprogramms „Aktivierung des Wohnraumleerstandes“ in Hildesheim (569 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Folgekostenabschätzung (422 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Präsentation (747 KB)      
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