Beschlussvorschlag:
Die Dammstraße auf Höhe der Bischofsmühle wird in geeigneter Weise zum Schutz und der Sicherung der historischen Brücke als Bodendenkmal in ihrem ursprünglichen Querschnitt wiederhergestellt. Dabei wird dafür Sorge getragen, dass der zeitliche Ablauf effektiv gestaltet und die Durchfahrt in beide Richtungen somit so schnell wie möglich im Jahr 2023 wieder freigegeben wird.
Die Haushaltsmittel in der entsprechenden Höhe des aktualisierten Nachtrages (Bauauftrag der SEHi) werden in der Haushaltsplanung 2024 in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die Verwaltung wird darüber im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität und im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften im nächsten Gremienlauf berichten. Sollte sich eine Rückstellung aus dem Haushaltsjahr 2022 für die Finanzierung der Maßnahme als geeignet erweisen, wird eine entsprechende Beschlussfassung vorbereitet.
Über das Ergebnis der bautechnischen Untersuchung der TU Braunschweig, die im Juli 2023 fertiggestellt sein soll, wird der Rat der Stadt Hildesheim informiert. Sollte sich aus der bautechnischen Untersuchung der TU Braunschweig ein Sachverhalt ergeben, der eine wesentliche Anpassung der Lösung „Einbau einer Lastverteilungsplatte“ (Kapitel 4) oder eine andere Lösung erforderlich macht, wird der Rat der Stadt Hildesheim um eine erneute Beschlussfassung gebeten.
Der Rat der Stadt Hildesheim behält sich die Beschlussfassung gem. § 58 Abs. 3 S. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zur Verkehrslenkung in den Bereichen Dammstraße / Pfaffenstieg / Schuhstr. / Kardinal Bertram Str. sowie für die Durchfahrt Große Venedig / Langenlinienwall / Godehardsplatz / Gelber Stern vor.
Für eine mögliche Erweiterung der Innerste-Brücke wird den Gremien im 1. Quartal 2024 eine Vorzugsvariante zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Verwaltung wird eine Machbarkeitsstudie zur analogen und digitalen Dokumentation und Präsentation der historischen Brücke Dammstraße und der bisher entnommenen Brückenteile beauftragen. Dazu werden jeweils 10.000,- € aus dem Produktkonto 5410100.4212000 (Unterhaltung von Gemeindestraßen) in den Jahren 2023 und 2024 bereitgestellt.