Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/259  

Betreff: Änderungsantrag des Ratsherren Weiß zur Vorlage 23/211: Dammstraße - Ergebnis der Symposien und weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Ratsmitglied
Verfasser:Weiß, Volker
Federführend:Ratsmitglied Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
07.06.2023 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität, des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften und des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.06.2023 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
26.06.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim abgelehnt   

Sachverhalt:

 

Nach der Verwaltungsvorlage 23/211 vom 22.05.2023 (Seite 3) wäre eine dauerhafte denkmalgerechte Zugänglichkeit  der bereits offengelegten und untersuchten südlichen Seite  der historischen Brücke unter bestimmten Bedingungen in situ denkbar. Diese grundsätzliche Chance sollte wegen der außerordentlichen kulturgeschichtlichen  Bedeutung des Bodendenkmals intensiv geprüft werden, bevor es möglicherweise mittels einer Lastenverteilungsplatte dauerhaft und unwiderruflich verschlossen wird.

 

In der Verwaltungsvorlage 23/211 (Seite 2) heißt es zum Wert des Denkmals:

 

„Der Befund in der Dammstraße, die steinerne Bogenbrücke, hat sich als ein einzigartiges Denkmal erwiesen. Der Erhaltungszustand und die Überlieferungsumstände der Brücke stellen einen herausragenden archäologischen Befund dar, sowohl für die Hildesheimer Geschichte als auch weit darüber hinaus.“

 

Aufgrund eines Ratsbeschlusses von 2017 hat sich die Stadt Hildesheim um den Titel der „Kulturhauptstadt Europas 2025“ beworben. Auch vor dem Hintergrund dieses Anspruchs unserer Stadt wäre es nicht nachvollziehbar, wenn nicht alle Wege ausgeschöpft würden, um die historische Brücke in situ dauerhaft zugänglich zu machen.  Neben einem Pavillon zum Schutz der historischen Brücke könnte ein Infopavillon entstehen, in dem Besucherinnen und Besuchern die Besonderheit des Fundorts anschaulich erklärt wird. Insgesamt könnte somit zwischen der historischen Brücke, dem RPM, dem Dom und der Michaeliskirche ein auf die Hildesheimer Stadtgeschichte bezogenes „Dreieck“ entstehen, das sich touristisch gut vermarkten ließe.  Die Finanzierung des Projektes sollte weitestgehend aus Fördermitteln des Landes, des Bundes und der EU möglich sein. Die berechtigten Bedürfnisse des Verkehrs (ÖPNV/MIV) im Bereich der Dammstraße und des Katastrophenschutzes sind mit einer dauerhaften Zugänglichmachung der historischen Brücke in situ vereinbar. 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverwaltung prüft, ob die historische Brücke aus dem 12. Jahrhundert, die in der Dammstraße entdeckt wurde (im Folgenden: „Denkmal“) entsprechend der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben in situ dauerhaft freigelegt bleiben und zugänglich gemacht werden kann. Zur Finanzierung des Vorhabens prüft die Stadtverwaltung, ob Fördermittel des Landes Niedersachsen, des Bundes und/oder der EU dafür beantragt werden können.

 

Die Stadtverwaltung wird im Rahmen der Prüfung beauftragt, Konzepte zu folgenden Bereichen zu erstellen bzw. Dritte damit zu beauftragen:

 

        Konzept zur Sicherstellung des Schutzes der Originalbausubstanz des Denkmals vor weiterer Zerstörung bzw. weiterem Zerfall und anderen schädlichen Faktoren (Klima, Wasser, Vegetation, Vermüllung, Sachbeschädigung etc.);

 

        Konzept zur Zugänglichkeit und Nutzung des Denkmals und für den neu zu schaffenden „Denkmalraum“ (Ziel wäre es, eine denkmalgerechte Zugänglichkeit zu schaffen, um das Denkmal für die Öffentlichkeit sichtbar und erlebbar zu machen);

 

        Konzept für einen möglichen Schutzbau und einen benachbarten Infopavillon;

 

        Konzept zu Verkehrsfragen, insbesondere zur Ausweisung einer Einbahnstraße im Richtungswechselbetrieb im Bereich des Denkmals.

 

Die Stadtverwaltung soll die Ergebnisse ihrer Prüfung und die Konzepte am 18.12.2023 dem Rat der Stadt vorstellen.

 

Die Stadtverwaltung soll die Dammstraße im Bereich des Denkmals baldmöglichst – entsprechend der Variante 2 der Präsentation der Stadt Hildesheim (Stadtbaurätin Andrea Döring) zum Symposium zu Verkehrsfragen am 06.05.2023 und der Positionierung von Herrn Prof. Dr. Seebo im Rahmen des Symposiums – als Einbahnstraße im Richtungswechselbetrieb für den PKW Straßenverkehr wieder freigeben und zu diesem Zweck eine Ampelanlage aufstellen. In diesem Zusammenhang ist der Schutz des Denkmals zu gewährleisten. Für Schwerlastverkehr über 7,5t soll die Dammstraße nicht befahrbar sein, mit Ausnahme des ÖPNV.

 


Anlagen:

 

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