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Sachverhalt:
Mit diesem Fonds sollen der Ausbau der Infrastruktur und die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für die außerschulische Bildungsarbeit und für den Sozialbereich unterstützt werden. Nach Rücksprache mit einigen Einrichtungen aus diesen beiden Bereichen ist deutlich geworden, dass viele nicht die Möglichkeit hatten finanzielle Mittel über diesen Fond zu beantragen, da er unbekannt ist. Aus diesem Grund soll die Möglichkeit geschaffen werden bis Ende Juli entsprechende Anträge einzureichen.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Realisierung der Maßnahmen wird der vorgeschlagenen Verwendung der Investitionszuschüsse in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich zugestimmt. Die restlichen Mittel in Höhe von 31.291€ verbleiben im Fonds für investive Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich und stehen für einen zweiten Antragsdurchgang 2023 zur Verfügung.
Die Richtlinien für die Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich bleiben bestehen. In diesem Jahr wird jedoch eine zusätzliche Antragsfrist bis zum 31.07.2023 gewährt. Die Verwaltung wird gebeten potenzielle Institutionen und Einrichtungen entsprechend zu informieren.
Nach der anschließenden Zustimmung für die Verwendung der Investitionszuschüsse durch den Rat, werden die nicht vergebenen Fördermittel an den Sportfonds übertragen.
Anlagen:
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