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Sachverhalt:
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sieht in Strafsachen in weitem Umfang die Beteiligung von ehrenamtlichen Schöffen vor, die neben den Berufsrichtern gleichberechtigt an den Verhandlungen und Entscheidungen mitwirken.
Nach § 36 GVG stellt die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen auf. Hierbei sind nach § 94 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Ortsräte bei der Aufstellung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen anzuhören.
Nach Anordnung der Frau Präsidentin des Landgerichts Hildesheim vom 16.12.2022 hat die Stadt Hildesheim mindestens 201 Personen in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzunehmen. In Vorbereitung der Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste hat die Verwaltung im Januar 2023 alle Ratsfraktionen und Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie über eine Veröffentlichung in der Presse und im Internet auch alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, Vorschläge und Bewerbungen bis zum 30.03.2023 einzureichen.
Dem Aufruf sind die Ratsfraktionen und Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie viele Bürgerinnen und Bürger gefolgt, so dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Ratsvorlage insgesamt 285 Vorschläge von Personen vorliegen, bei denen keine Ausschlussgründe der §§ 32 ff. GVG vorliegen. Die Mindestzahl von 201 Vorschlägen ist damit erfüllt.
Zahlreiche Bewerbungen von Personen, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, wurden an die jeweils zuständige Gemeinde weitergeleitet.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (im Falle der Stadt Hildesheim also mit mindestens 24 Ja-Stimmen bzw. entsprechend mehr zur Erreichung der Zweidrittelmehrheit).
Solange die Vertretung die Vorschlagsliste in ihrer Sitzung am 26.06.2023 noch nicht beschlossen hat, dürfen eingehende Bewerbungen auch nach der Bewerbungsfrist von der Verwaltung nicht zurückgewiesen werden. Für den Fall, dass nach Erstellung der Sitzungsvorlage (Stand 18.04.2023) und während der Beratungsphase weitere Bewerbungen eingehen, werden diese spätestens zur Ratssitzung als Ergänzungsliste nachgereicht.
Beschlussvorschlag:
Der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Schöffenvorschlagsliste gesamt
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Schöffenvorschlagsliste gesamt (114 KB) |
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