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Sachverhalt:
Die aktuelle Wahlperiode der Schiedspersonen läuft zum 31.07.2023 aus. Daher stehen Neuwahlen für den Schiedsbezirk an.
Die Stadt Hildesheim ist auf ihrem Gebiet für die Einrichtung und die Unterhaltung von Schiedsämtern gem. § 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) zuständig. Diese gesetzliche Pflicht beinhaltet keine Vorgaben zu der Anzahl der Schiedsamtsbezirke. Insoweit steht es im Ermessen der Stadt Hildesheim, die Bezirke zu wählen.
Das Stadtgebiet wurde 2017 in zwei Schiedsbezirke aufgeteilt. Davon wurde zum Beginn der neuen Wahlperiode Abstand genommen. Der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt hat mit Beschluss vom 08.02.2023 auf die Einrichtung eines eigenen Schiedsamtsbezirks verzichtet.
Die Neuwahlen erstrecken sich auf den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2028. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Die Wahl der Schiedspersonen im Schiedsamtsbezirk erfolgt durch Ratsbeschluss gem. § 4 Abs. 1 NSchÄG unter vorheriger Beratung des Verwaltungsausschusses und dem Ausschuss für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten sowie unter Anhörung aller dem Bezirk zugehörigen Ortsräte gem. § 94 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Gemäß § 3 NSchÄG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Des Weiteren soll in das Amt nicht berufen werden, wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt und wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Nach Veröffentlichung und Pressemitteilung der Stadt Hildesheim sowie die Veröffentlichung eines Artikels in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung haben mehrere Personen ihr Interesse an der Wahl zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk bekundet. Alle Interessentinnen und Interessenten wurden telefonisch über die Aufgaben und den Umfang einer Schiedsperson informiert und darüber hinaus gebeten, sich bei dem aktuellen Amtsinhaber Herrn Voigt über die konkreten Inhalte dieses Ehrenamtes zu informieren.
Da sich inzwischen für den Schiedsamtsbezirk zwei Kandidaten zur Wahl gestellt haben, ist es nun möglich, für diesen Schiedsamtsbezirk auch eine stellvertretende Schiedsperson zu wählen.
Es haben sich für den Schiedsamtsbezirk folgende Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl gestellt (chronologisch nach Eingang):
Langer, Frank, 31134 Hildesheim
Voigt, Jürgen, 31137 Hildesheim
Beschlussvorschlag:
Herr Jürgen Voigt wird für eine weitere fünfjährige Amtszeit als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Achtum-Uppen, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum, Himmelsthür, Itzum-Marienburg, Neuhof/ Hildesheimer Wald/ Marienrode, Ochtersum, Sorsum, Oststadt/ Stadtfeld, Marienburger Höhe/ Galgenberg, Moritzberg/ Bockfeld, Nordstadt, Stadtmitte/Neustadt ) gewählt.
Herr Frank Langer wird für eine fünfjährige Amtszeit als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Achtum-Uppen, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum, Himmelsthür, Itzum-Marienburg, Neuhof/ Hildesheimer Wald/ Marienrode, Ochtersum, Sorsum, Oststadt/ Stadtfeld, Marienburger Höhe/ Galgenberg, Moritzberg/ Bockfeld, Nordstadt, Stadtmitte/Neustadt ) gewählt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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