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Vorlage - 23/159  

Betreff: Wahl der Schiedspersonen für die Wahlperiode 01.08.2023 - 31.07.2028
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martens, Melanie
Federführend:13 Fachbereich Recht Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ortsrat Bavenstedt Anhörung
02.05.2023 
Sitzung des Ortsrates Bavenstedt zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Achtum-Uppen Anhörung
09.05.2023 
Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Ochtersum Anhörung
10.05.2023 
Sitzung des Ortsrates Ochtersum zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Itzum-Marienburg Anhörung
16.05.2023 
Sitzung des Ortsrates Itzum-Marienburg zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg Anhörung
23.05.2023 
Sitzung des Ortsrates Marienburger Höhe/Galgenberg zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Sorsum Anhörung
23.05.2023 
Sitzung des Ortsrates Sorsum zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Neuhof/Hildesheimer Wald/Marienrode Anhörung
24.05.2023 
Sitzung des Ortsrates Neuhof / Hildesheimer Wald / Marienrode zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Nordstadt Anhörung
25.05.2023 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Himmelsthür Anhörung
31.05.2023 
Sitzung des Ortsrates Himmelsthür zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Anhörung
31.05.2023 
Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
05.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Ortsrat Drispenstedt Anhörung
06.06.2023 
Sitzung des Ortsrates Drispenstedt zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Anhörung
12.06.2023 
Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Einum Anhörung
14.06.2023 
Sitzung des Ortsrates Einum zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
21.06.2023 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.06.2023 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
26.06.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Die aktuelle Wahlperiode der Schiedspersonen läuft zum 31.07.2023 aus. Daher stehen Neuwahlen für den Schiedsbezirk an.

 

Die Stadt Hildesheim ist auf ihrem Gebiet für die Einrichtung und die Unterhaltung von Schiedsämtern gem. § 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) zuständig. Diese gesetzliche Pflicht beinhaltet keine Vorgaben zu der Anzahl der Schiedsamtsbezirke. Insoweit steht es im Ermessen der Stadt Hildesheim, die Bezirke zu wählen.

 

Das Stadtgebiet wurde 2017 in zwei Schiedsbezirke aufgeteilt. Davon wurde zum Beginn der neuen Wahlperiode Abstand genommen. Der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt hat mit Beschluss vom 08.02.2023 auf die Einrichtung eines eigenen Schiedsamtsbezirks verzichtet.

 

Die Neuwahlen erstrecken sich auf den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2028. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

 

Die Wahl der Schiedspersonen im Schiedsamtsbezirk erfolgt durch Ratsbeschluss gem. § 4 Abs. 1 NSchÄG unter vorheriger Beratung des Verwaltungsausschusses und dem Ausschuss für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten sowie unter Anhörung aller dem Bezirk zugehörigen Ortsräte gem. § 94 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

 

Gemäß § 3 NSchÄG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Des Weiteren soll in das Amt nicht berufen werden, wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt und wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Nach Veröffentlichung und Pressemitteilung der Stadt Hildesheim sowie die Veröffentlichung eines Artikels in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung haben mehrere Personen ihr Interesse an der Wahl zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk bekundet. Alle Interessentinnen und Interessenten wurden telefonisch über die Aufgaben und den Umfang einer Schiedsperson informiert und darüber hinaus gebeten, sich bei dem aktuellen Amtsinhaber Herrn Voigt über die konkreten Inhalte dieses Ehrenamtes zu informieren.

 

Da sich inzwischen für den Schiedsamtsbezirk zwei Kandidaten zur Wahl gestellt haben, ist es nun möglich, für diesen Schiedsamtsbezirk auch eine stellvertretende Schiedsperson zu wählen.

 

Es haben sich für den Schiedsamtsbezirk folgende Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl gestellt (chronologisch nach Eingang):

 

Langer, Frank, 31134 Hildesheim

Voigt, Jürgen, 31137 Hildesheim

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Jürgen Voigt wird für eine weitere fünfjährige Amtszeit als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Achtum-Uppen, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum, Himmelsthür, Itzum-Marienburg, Neuhof/ Hildesheimer Wald/ Marienrode, Ochtersum, Sorsum, Oststadt/ Stadtfeld, Marienburger Höhe/ Galgenberg, Moritzberg/ Bockfeld, Nordstadt, Stadtmitte/Neustadt ) gewählt.

 

Herr Frank Langer wird für eine fünfjährige Amtszeit als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Achtum-Uppen, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum, Himmelsthür, Itzum-Marienburg, Neuhof/ Hildesheimer Wald/ Marienrode, Ochtersum, Sorsum, Oststadt/ Stadtfeld, Marienburger Höhe/ Galgenberg, Moritzberg/ Bockfeld, Nordstadt, Stadtmitte/Neustadt ) gewählt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

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